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EPISODE · Apr 10, 2020 · 4 MIN

#90 Was sagt das Obergericht zur 28%-Honorarkürzung

from Auf dem Weg als Anwält:in · host Duri Bonin

[Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) wurde durch das Bezirksgericht das Honorar um 28% gekürzt (vgl. Podcast Nr. 8 - Von Verhandlungsunfähigkeit und 28%-Honorarkürzung). Das Obergericht hat diesen Entscheid nun vollständig korrigiert. Aus dem Entscheid in Sachen SB180113 vom 7.1.2020: - Die Kosten der amtlichen Verteidigung stellen Bestandteile der Verfahrenskosten dar (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den (kantonalen) Anwaltstarifen und nach dem Zeitaufwand, der für die Verteidigung der beschuldigten Person aufgewendet wurde (§ 16 der zürcherischen Anwaltsgebührenverordnung vom 8. September 2010 – AnwGebV; LS 215.3). Die Bemühungen des Anwaltes müssen im Umfang aber den Verhältnissen entsprechen, d.h. sachbezogen und angemessen sein. - Es gehört zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht, gerade auch im Vorverfahren die aus Sicht der Verteidigung notwendigen Prozesshandlungen einzuleiten, Beweisanträge zu stellen, an Beweisabnahmen teilzunehmen und in Einvernahmen aller Beteiligten Zusatz- und Ergänzungsfragen zu stellen, um im Sinne des Beschuldigten Einfluss auf den Verfahrens- und Untersuchungsgang zu nehmen, sind doch naturgemäss die Beweise gerade in diesem Verfahrensstadium noch am ehesten erhältlich. - Angesichts des Vorwurfs der Mittäterschaft ist auch nicht zu beanstanden, wenn sich die amtlichen Verteidiger untereinander absprechen und ihr Vorgehen koordinieren. - Auch gilt es zu berücksichtigen, dass der ebenfalls geltend gemachte Aufwand für das Beschwerdeverfahren sowie die Anträge betreffend Abklärung der Verhandlungsunfähigkeit und Vereinigung der Verfahren ebenfalls durchaus berechtigt waren, auch wenn ihnen nicht entsprochen wurde. - Im Falle der Entschädigung eines amtlichen Verteidigers, der aufgrund gesetzlicher Vorschrift und in aller Regel ebenso aufgrund ausdrücklicher Aufforderung mit der Vorladung dazu angehalten ist, eine detaillierte Honorarrechnung einzureichen, geht es nicht an, ohne die konkrete Prüfung der einzelnen Positionen statt dessen eine Pauschalentschädigung festzusetzen, ohne zusätzliche Rechtsschriften und Eingaben zu berücksichtigen und ohne dem amtlichen Verteidiger bezüglich dieser Massnahme das rechtliche Gehör zu gewähren. **Weitere Podcastreihen von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur Anwältin - Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit 40i cha mers mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)

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