EPISODE · Apr 14, 2020 · 3 MIN
#91 Informationsrechte des Opfers gemäss StGB 92a
from Auf dem Weg als Anwält:in · host Duri Bonin
Der Mordfall liegt fast elf Jahre zurück. [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) hat im Auftrag der Angehörigen des Ermordeten die Strafvollzugsbehörde um Informationen ersucht. Gemäss [Art. 92a Abs. 1 StGB](https://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html) können Opfer und Angehörige des Opfers im Sinne von Artikel 1 Absätze 1 und 2 des [Opferhilfegesetzes](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20041159/index.html) (OHG) sowie Dritte, soweit diese über ein schutzwürdiges Interesse verfügen, verlangen, dass sie von der Vollzugsbehörde über Folgendes informiert werden: - Zeitpunkt des Straf- oder Massnahmenantritts der verurteilten Person - Vollzugseinrichtung - Vollzugsform, sofern sie vom Normalvollzug abweicht - Vollzugsunterbrechungen - Vollzugsöffnungen (Art. 75a Abs. 2 StGB) - bedingte oder definitive Entlassung - Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug - Flucht der verurteilten Person und deren Beendigung **Weitere Podcastreihen von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur Anwältin - Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit 40i cha mers mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)
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