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EPISODE · Jul 29, 2026 · 28 MIN

Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 7: Warum du ohne eigene Schuld haftest – Gefahrenabwehr und Polizeirecht

from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.

Willkommen zur siebten Lektion unseres Kurses zum allgemeinen Verwaltungsrecht bei Juristische Standardwerke - Studier Jura!Nachdem wir uns in der letzten Folge den Bauplan der Verwaltung angesehen haben, wechseln wir heute wieder mitten in die Praxis – und es wird mitunter sehr dramatisch. Wir widmen uns dem Polizeirecht. Wenn wir im allgemeinen Verwaltungsrecht von "Polizei" sprechen, geht es nicht primär um den uniformierten Beamten auf der Strasse, sondern um die grundsätzliche staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.In dieser Lektion erarbeiten wir uns, wann und gegen wen der Staat eingreifen darf, um Gefahren abzuwehren:Die polizeilichen Schutzgüter: Was genau darf der Staat mit polizeilichen Mitteln schützen? Wir klären, was juristisch unter der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit, der Sittlichkeit und dem Prinzip von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr zu verstehen ist.Die polizeiliche Generalklausel: Das Legalitätsprinzip kennst du bereits aus unserer ersten Lektion. Aber was passiert, wenn schwere Gefahren für Leib und Leben drohen, aber ein spezifisches Gesetz als Grundlage fehlt? Du lernst, wann die Verwaltung ausnahmsweise direkt gestützt auf die Verfassung handeln darf, um die Rechtsordnung zu wahren.Das Störerprinzip: Gegen wen genau richten sich polizeiliche Massnahmen? Wir sezieren den juristischen Kernbegriff des "Störers".Verhalten vs. Zustand: Warum du rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kannst, auch wenn du selbst gar nichts Falsches getan hast. Wir klären den essenziellen Unterschied zwischen dem Verhaltensstörer (der die Gefahr durch sein eigenes Tun verursacht) und dem Zustandsstörer (der lediglich die rechtliche Herrschaft über eine gefährliche Sache ausübt – wie etwa der Käufer einer vorschriftswidrigen Baute oder der Eigentümer einer absturzgefährdeten Kiesgrube).Der Zweckveranlasser: Eine besonders spannende Figur – wer beispielsweise einen Kiosk an einem Ort aufstellt, der unweigerlich zu Verkehrsgefährdungen führt, kann als Störer ins Visier der Behörden geraten, auch wenn die eigentliche Gefahr von den Gästen ausgeht.Egal ob für die anstehende Prüfung im Sicherheitsrecht oder für das Verständnis, warum Eigentum auch verpflichtet – nach dieser Lektion weisst du genau, nach welchen Spielregeln die staatliche Gefahrenabwehr funktioniert!📚 Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Dr. iur. Hans Rudolf Schwarzenbach-Hanhart (Ausgabe 2005). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Übersichtstafeln 70 bis 72.Viel Spass beim Zuhören!

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Allgemeines Verwaltungsrecht - Folge 7: Warum du ohne eigene Schuld haftest – Gefahrenabwehr und Polizeirecht

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