EPISODE · Jun 16, 2026
Änderungen beim Kindergeld
from Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Gute Nachrichten für Eltern: Ab 2012 entfällt für volljährige Kinder die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen also keinen Nachweis mehr über die Einnahmen des Nachwuchses erbringen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Eltern, die bisher wegen der Einkommenshöhe des Kindes kein Kindergeld mehr erhalten haben, sollten dieses für 2012 bei der Familienkasse neu beantragen, rät der Lohnsteuerhilfeverein. Bisher durften volljährige Kinder nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen, damit Anspruch auf Kindergeld bestand. Seit dem 1. Januar 2012 gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Kindergeld gibt es für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, studieren, ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder die auf einen Ausbildungsplatz warten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus steht nun auch Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kindergeld zu. Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem Erststudium bzw. einem Berufsabschluss. In diesen Fällen gibt es Kindergeld nur, wenn eine Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.
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