PODCAST · news
Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., LOHNSTEUERHILFEVEREIN informiert Sie rund um das Thema Steuern. www.lohi.de
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Steuerpflicht Rentner
Finanzamt informiert am Jahresende alle Rentner, ob sie Steuern zahlen müssen - Wie bereits berichtet, übermitteln die Rentenanstalten in diesem Jahr erstmalig die Rentenbezüge rückwirkend bis 2005 an die Finanzämter.
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Steuerklassen
Ehepaare können jetzt günstigste Steuerklasse wählen - Berufstätige Ehepartner können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen und so Einfluss auf die Höhe ihres Netto-Einkommens nehmen.
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Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung - 2009 galt in vielen Unternehmen Kurzarbeit. Für die Betroffenen bedeutet das nicht nur weniger Lohn, sondern auch mehr Papierkram. Sind mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld geflossen, ist eine Steuererklärung Pflicht.
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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Kindern
ACHTUNG bei Kindern während der Ausbildungs- und Studienzeit: Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes als Sonderausgaben bei den Eltern möglich! Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden durch das Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung ab dem Jahr 2010 in höherem Maße als bisher steuerlich berücksichtigt.
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Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber
Eine Gehaltserhöhung freut erst einmal jeden Arbeitnehmer. In der Geldbörse kommt nach Steuerabzügen und Sozialversicherung aber nur ein Teil davon an. Eine Alternative sind steuerfreie Sonderleistungen des Arbeitgebers, so die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dazu zählt zum Beispiel ein Zuschuss für den Kindergarten oder für die Tagesmutter. Dieser muss nicht versteuert werden und ist auch bei einem Minijob auf 400 Euro-Basis möglich. Wichtig ist jedoch, dass diese Leistung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgt, also z. B. an Stelle einer Gehaltserhöhung. Eine Gehaltsumwandlung ist aber leider nicht möglich. Auch Kosten für eine Unterbringung im Betriebskindergarten fallen unter die steuerfreien Leistungen. Dabei ist es völlig unerheblich, welcher Elternteil die Kosten tatsächlich trägt und ob die Eltern verheiratet sind.
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Steuertipps für Schüler und Studenten
Ein Ferienjob ist für viele Schüler und Studenten die ideale Gelegenheit, sich etwas dazu zu verdienen. Damit das erarbeitete Geld nicht unnötig durch Steuern und Sozialabgaben verringert wird, gilt es einiges zu beachten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Eine kurzfristige Beschäftigung ist zum Beispiel sozialabgabenfrei – unabhängig vom Gehalt. Als kurzfristig gelten beispielsweise Ferienjobs, die bei fünf Arbeitstagen pro Woche auf zwei Monate begrenzt sind. Sind weniger Wochenarbeitstage vereinbart, sind maximal 50 Arbeitstage pro Jahr möglich. Schüler und Studenten können jedoch auch das gesamte Jahr über auf 400 Euro-Basis arbeiten. In diesem Fall gelten die gleichen Regeln wie für andere Minijobber: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeträge für die Renten- und Krankenkasse. Übrigens: Der Minijob lohnt sich nicht nur finanziell. Schüler und Studenten können dadurch bereits Zeiten für die Rentenversicherung gut machen und erhalten Anspruch auf die Riesterförderung. Liegt ein reguläres Arbeitsverhältnis - also keine kurzfristige Beschäftigung oder kein Minijob vor - ist der Verdienst in der Steuerklasse 1 bis zu einem monatlichen Betrag von 893 Euro übrigens steuerfrei. Liegt das vereinbarte Gehalt höher, führt der Arbeitgeber zunächst Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. In diesem Fall lohnt sich in der Regel die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Bei einem Jahresverdienst von insgesamt unter 11.000 Euro wird der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro sehr wahrscheinlich nicht überschritten. In diesem Fall gibt es dann vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer zurück.
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Fast 1.200 Euro Steuererstattung möglich
Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Der Papierkram ist lästig, aber lohnend. Die Erfahrungen der bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zeigen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer mit einer Steuererstattung rechnen kann. Für das Jahr 2010 erhielten die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Schnitt 1 172 Euro zurück. Für Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, rät der Lohnsteuerhilfeverein daher, zu prüfen ob eine Antragsveranlagung Sinn macht. Das gilt insbesondere für Arbeitnehmer, wenn sie höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nachweisen können. Dann ist in der Regel eine interessante Steuererstattung drin. Absetzen kann man unter anderem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit sowie Beiträge zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Auch das häusliche Arbeitszimmer ist in vielen Fällen wieder als Werbungskosten abzugsfähig. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. Wer Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung benötigt, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wenden. Die Steuerexperten erstellen im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung und errechnen die zu erwartende Erstattung.
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Finanzamt überprüft Rentner
Rentner und Pensionäre, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen mit einer Überprüfung durch das Finanzamt rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Bereits im Oktober 2011 wurde öffentlich, dass nun alle entsprechenden Informationen vorliegen. Das bedeutet: Der Fiskus weiß über sämtliche Rentenzahlungen seit 2005 Bescheid. Dazu zählen gesetzliche Altersrenten ebenso wie Betriebsrenten und Zahlungen aus privaten Versicherungen. Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen also mit Post vom Finanzamt rechnen. Hat der Fiskus nach Auswertung aller Daten festgestellt, dass Steuern gezahlt werden müssen, werden die Senioren aufgefordert, nachträglich eine Steuererklärung abzugeben. Möglicherweise sogar rückwirkend bis 2005. Betroffen sind vor allem Rentner und Pensionäre, die mehrere Renten beziehen und Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünften aufweisen. Wer nur eine gesetzliche Rente erhält, ist nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sehr wahrscheinlich nicht betroffen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät, möglichst schnell prüfen zu lassen, ob eine Steuerpflicht besteht. Ist das der Fall, sollten die notwendigen Steuererklärungen rückwirkend erstellt und eingereicht werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bereits viele Rentner dabei unterstützt. In den meisten Fällen kam dabei sogar eine Nachzahlung heraus.
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Neuer Vorstand für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat eine neue Ära begonnen. Am 29. Oktober 2011 wurde bei einer Delegiertenversammlung in München ein neuer Vorstand gewählt. Seit Januar 2012 leitet Robert Dottl als Vorstandsvorsitzender die Geschicke des Vereins mit über 500.000 Mitgliedern. In den Ämtern bestätigt wurden Hans Daumoser und Wolfgang Schaetz, darüber hinaus wurden Gudrun Steinbach und Mark Weidinger neu in den Vorstand gewählt. Als neuer Vorstandsvorsitzender will Robert Dottl den Weg weitergehen, den die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. eingeschlagen hat. Als Sprachrohr der Mitglieder will sich der neu gewählte Vorstand weiterhin dafür einsetzen, dass sie von den vielen Steuersparmöglichkeiten profitieren können, die es gibt, und Arbeitnehmer, Rentner und Schüler eine angemessene Beratung erhalten. Auch die konstruktive Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wird weiterhin gepflegt. Mit Werner Lenk und Siegfried Stadter haben sich zwei langjährige Vorstandsmitglieder zum Jahresende 2011 in den Ruhestand verabschiedet. Beide waren 1991 erstmals in den Vorstand gewählt worden. Werner Lenk hat zudem 15 Jahre als Vorstandsvorsitzender die Entwicklung des Lohnsteuerhilfevereins stark geprägt und wird nach 40 Jahren aus dem Verein ausscheiden. Für sein Engagement erhielt er im Sommer 2011 den Bayerischen Verdienstorden als höchste Auszeichnung des Freistaats Bayern. Als gewählter Ehrenvorsitzender wird er dem Verein jedoch weiterhin treu bleiben.
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Änderungen beim Kindergeld
Gute Nachrichten für Eltern: Ab 2012 entfällt für volljährige Kinder die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen also keinen Nachweis mehr über die Einnahmen des Nachwuchses erbringen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Eltern, die bisher wegen der Einkommenshöhe des Kindes kein Kindergeld mehr erhalten haben, sollten dieses für 2012 bei der Familienkasse neu beantragen, rät der Lohnsteuerhilfeverein. Bisher durften volljährige Kinder nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen, damit Anspruch auf Kindergeld bestand. Seit dem 1. Januar 2012 gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Kindergeld gibt es für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, studieren, ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder die auf einen Ausbildungsplatz warten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus steht nun auch Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kindergeld zu. Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem Erststudium bzw. einem Berufsabschluss. In diesen Fällen gibt es Kindergeld nur, wenn eine Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.
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Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden
Ein Hochwasserschaden ist ein großes Ärgernis und kann zudem richtig teuer werden. Einen kleinen Trost gibt es aber: Entstehende Kosten, welche die Versicherung nicht abdeckt, können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Allerdings gilt das nur für Schäden an der Wohnung. Wurden Auto, Garage oder der Garten durch Hochwasser beschädigt, ist keine Steuererleichterung möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt: Steuerlich absetzbar sind Schadenskosten, die nicht durch eine übliche Versicherung abgedeckt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Grundwasserschäden. Gibt es eine Versicherung, wird jedoch der Selbstbehalt steuerlich anerkannt. Die entsprechende Summe wird dann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen. Auf alle Fälle müssen Hochwasserschäden innerhalb von drei Jahren behoben werden, damit sie steuerlich anerkannt werden. Abgesetzt werden sie in dem Jahr, in welchem die Renovierungsarbeiten erfolgen. Wer also nach dem verheerenden Hochwasser im Januar 2011 im gleichen Jahr mit den Reparaturen begonnen hat, kann die Kosten – abzüglich der Versicherungsleistungen – jetzt in der Steuererklärung 2011 geltend machen. Sollte eine Finanzierung notwendig sein, können sogar die Zinsen als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden.
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Steuerfrei: Benzin-Gutschein vom Arbeitgeber
Benzin- und Dieselpreise auf Rekordhoch belasten derzeit die Autofahrer. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter jedoch mit einem steuerfreien Benzin-Gutschein unterstützen, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Der monatliche Tankgutschein ist für so manchen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung. Vor allem fallen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Wichtig ist jedoch, dass der Betrag von 44 Euro nicht überschritten wird, weil es sich dabei um eine Freigrenze handelt. Wird vom Arbeitgeber mehr erstattet, gilt der gesamte Wert als Zuwendung und ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn die 44 Euro nur um einen Euro übertroffen werden. Auch für geringfügig Beschäftigte, deren Lohnsteuer pauschal abgeführt wird, sind solche Warengutscheine steuerfrei. Allerdings muss in allen Fällen tatsächlich ein Sachbezug stattfinden. Das heißt: Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter im Voraus einen Gutschein über das Benzin im Wert von 44 Euro ausstellen. Der Mitarbeiter kann dann – je nach Vereinbarung mit seinem Chef – mit dem Gutschein bei der Tankstelle bezahlen oder die Kosten zunächst auslegen und sich dann von seinem Arbeitgeber erstatten lassen. Eine Barauszahlung der 44 Euro, ohne dass der Arbeitnehmer getankt hat, ist aber nicht möglich – das wäre dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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Doppelte Haushaltsführung: mit der Zweitwohnung Steuern sparen
Weite Wege zur Arbeit sind heute keine Seltenheit mehr. Ist aufgrund der Entfernung ein zweiter Wohnsitz notwendig, kann dieser im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam.
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Elterngeld kann Steuerbelastung erhöhen
Seit Januar 2007 können sich junge Eltern über Elterngeld freuen, welches für maximal 14 Monate gewährt wird. Unter Umständen kann es bei der Steuererklärung aber mit der Freude vorbei sein, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen
Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice. Das ist nicht nur praktisch, sondern kann in vielen Fällen auch von Steuer abgesetzt werden, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dazu muss das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt des Berufslebens bilden.
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Pendlerpauschale
Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen - Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig: Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Pendlerpauschale nach altem Recht
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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Das Frühjahr naht und mit ihm die Lust auf Veränderung – auch in und an den eigenen vier Wänden. Oft sind nach den kalten Wintermonaten ohnehin Reparaturarbeiten in Haus und Garten notwendig geworden. Die gute Nachricht: Viele Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
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Unfallkosten als Werbungskosten absetzen
Dichter Nebel, Schneefall, Glatteis. Witterungsbedingte Unfälle sind im Winter nichts Außergewöhnliches. Selbst wenn dabei nur Blechschäden entstehen, die Reparaturen kommen Autofahrer oft teuer zu stehen. Befindet sich der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch auf einer beruflich veranlassten Fahrt, werden einige Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt.
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Das ändert sich 2013!Verspätete Steuererklärung kann teuer werden
Wer seine Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht beim Finanzamt abgibt, muss unter Umständen mit einer empfindlichen Strafe rechnen, informiert jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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Wie Sie Trennungs- und Scheidungskosten steuerlich geltend machen!
Bei einer Trennung steht (– verständlicherweise -) meist die emotionale Bewältigung im Vordergrund. Dennoch sollten steuerliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden, betont jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. So können Speditionskosten beim Auszug aus der ehelichen Wohnung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Ist die neue Wohnung deutlich näher am Arbeitsplatz, können Umzugskosten eventuell auch als Werbungskosten gelten. Dies jedoch nur, wenn sich die tägliche Hin- und Rückfahrt um mindestens eine Stunde verkürzen.
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Ferienjob: Das müssen Schüler und Studenten steuerlich beachten
Die Ferienzeit nutzen viele Schüler und Studenten, um ihr Taschengeld oder Bafög aufzustocken. Je nach Gehalt und Dauer der Beschäftigung verdient der Staat eventuell – in Form von Steuern und Sozialabgaben - mit. Damit junge Leute nichts bzw. nur wenig von ihrem erarbeiteten Geld abgeben müssen, sollten ein paar Punkte beachtet werden.
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Abfindungen
Mehr Netto von Abfindungen - Mit der Wirtschaftskrise kam bei vielen Firmen auch der Stellenabbau. Teilweise können die Arbeitnehmer dabei mit Abfindungen rechnen, die in Aufhebungsverträgen festgelegt werden
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Spenden
Doppelt gut: Mit Spenden helfen und Steuern sparen - Die Erdbebenkatastrophen von Haiti und Chile haben eine große Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst.
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Steuerrückerstattungen
Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung mehr als 1.200 Euro Erstattung - Die Steuererklärung ist für viele ein rotes Tuch. Viele Steuerzahler verzichten darauf, weil sie den Dschungel aus Gesetzesänderungen, Ausnahmeregelungen und Anlagen kaum noch verstehen.
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Elterngeld
Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel - Angehende Eltern dürfen eine ungünstige Steuerklassenkombination wählen, um mehr Elterngeld zu erhalten.
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Steuererstattung
Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung mehr als 1.000 Euro Erstattung. Nach den Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen.
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Steuerpflicht Witwen/Witwer
Witwer und Witwen sollten Steuerpflicht prüfen - Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Stribt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten.
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Rentner
Wichtig für Rentner: Das Finanzamt wird über den Rentenbezug automatisch informiert. Die neue Steueridentifikationsnummer hat für Renter daher eine besondere Bedeutung.
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Steueridentifikationsnummer
Was hat es mit der Steueridentifikationsnummer auf sich? Jeder Bundesbürger hat in den vergangenen Wochen seine Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese soll in absehbarer Zeit die bisherigen Steuernummern ersetzen.
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Mit Nebenkosten Steuern senken
Gute Nachrichten für Mieter hat die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: Ein Teil der Mietnebenkosten kann von der Steuer abgesetzt werden. Kosten für Hausmeister, Treppenreinigung oder Schneeräumen werden vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.
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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Seit 2006 können Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 20 Prozent des Arbeitslohns können Privatpersonen steuerlich geltend machen und maximal 600 Euro vom Finanzamt zurückerhalten.
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Elterngeld erhöht Steuerbelastung
Seit 2007 gilt das Elterngeld. Junge Mütter oder Väter, die ihr Kind zu Hause betreuen, erhalten vom Staat für 12 Monate zwei Drittel ihres bisherigen Nettogehaltes - maximal 1.800 Euro. Bleibt der andere Elternteil ebenfalls zwei Monate zu Hause, wird das Elterngeld für insgesamt 14 Monate gezahlt.
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Abgeltungsteuer
Ab dem 1. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer, die vieles einfacher machen soll. Damit der Spargroschen von Bausparern und Kleinanlegern vom Fiskus nicht angetastet wird, müssen Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungs-Bescheinigungen vorgelegt werden.
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Minijobs
Minijobs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Immerhin sind sie für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Es kann sich für Minijobber jedoch lohnen, auf diese Freiheit zu verzichten, um die Altersrente zu erhöhen.
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5
Besteuerung von Abfindungen
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden. Aus diesem Grund wird in vielen Aufhebungsverträgen eine Abfindung festgelegt. Eine solche Entschädigungszahlung muss grundsätzlich versteuert werden. In vielen Fällen unterliegen sie aber einem ermäßigten Steuersatz.
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Standesamt bringt Steuervorteile
Ab 2009 kann auch ohne Standesamt geheiratet werden. So besagt es das neue Personenstandgesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Das Ja-Wort in der Kirche reicht künftig aus. Wer aber allein auf den Segen Gottes setzte, verzichtet auf Steuervorteile
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Steuervorteile bei Spenden richtig ausschöpfen
Wer mit Spenden beispielsweise Hilfsorganisationen oder kirchliche Einrichtungen unterstützt, wird vom Staat mit Steuervorteilen belohnt. In der Steuererklärung können Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend gemacht werden.
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Wie geht´s weiter mit der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist immer noch ein Reizthema. Seit dem 01.01.2007 wird die Pauschale nur noch ab dem 21. Kilometer gewährt. Einige Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof haben bereits geurteilt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale nicht verfassungsgemäß ist.
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