EPISODE · Nov 27, 2022 · 13 MIN
CL Strafrecht Nr. 17 - Bestimmtheitsgebot
from ContraLegem Podcast · host ContraLegem
Das Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB) besagt, dass das Verhalten bestimmt sein muss, das bestraft werden soll, und die Strafe, die dafür angedroht wird. Das Gebot ist Ausdruck der Logik, nicht von Menschenfreundlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Strafbestimmungen richten sich an die Rechtsunterworfenen, nicht die Justiz. Deshalb müssen sie (1) in Gesetzen fixiert werden und können nicht aus dem Gewohnheitsrecht oder blossen Verordnungen (die ohne Weiteres abgeändert werden können) hergeleitet werden; (2) veröffentlicht werden, bevor sie gelten können (Rückwirkungsverbot; Art. 2 StGB). Legalitätsprinzip und Rückwirkungsverbot sind also bloss Konsequenzen des Bestimmtheitsgebotes. Anders als manchmal behauptet, sind (1) Bestimmtheit (Strafrecht) und Gesetzmässigkeit (Verwaltungsrecht) NICHT dasselbe, und (2) reicht blosse Bestimmbarkeit (nachträgliche Bestimmung) NICHT aus. Beide Behauptungen sind falsch.
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