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EPISODE · Dec 4, 2024 · 17 MIN

Das EU-Vermögensregister kom

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Ein Standpunkt von Norbert Häring.Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission eine Studie zur Machbarkeit eines allgemeinen Vermögensregisters ausgeschrieben hatte, tat diese so, als verfolge sie solche Pläne gar nicht. Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt, und alles deutet darauf hin, dass die EU die finanzielle Totalüberwachung der Bürger auf dem Umweg über die Banken einführt. Weder von diesen noch von der Aufsicht ist zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Banken neuerdings Auskunft über das Gesamtvermögen der Kunden verlangen <1>.Unter dem Titel „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister <2> in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ hat die EU-Kommission 2021 den Untersuchungsauftrag ausgeschrieben, wie sich die verschiedenen nationalen und EU-weiten Informationsquellen über Vermögenseigentum verknüpfen lassen, um ein umfassendes Bild über die Vermögenswerte aller Bürger und Unternehmen in der EU zu bekommen. Seit März ist der Abschlussbericht <3> des Brüsseler Centre for European Policy Studies (CEPS) und der Unternehmensberatung EY veröffentlicht. Von der Lektüre des knapp 400 Seiten starken wüstenwindtrockenen Werkes rate ich Normalsterblichen ab.Ich schrieb <4> im August 2021 über die Absicht der Kommission, deutsche Mainstream-Medien ein paar Wochen später <5>. Den dadurch aufgeweckten EU-Parlamentariern antwortete die Kommission, man habe keine Pläne für ein EU-weites Vermögensregister. Dieses stehe in keinem Arbeitsprogramm der Kommission. Die Parlamentarier und die Medien gaben sich mit dem halblebigen Dementi zufrieden. Das war hochgradig naiv und voreilig.Denn alles deutet darauf hin, dass die EU-Kommission am Vorhaben arbeitet, die Bürger einer finanziellen Totalüberwachung zu unterwerfen. Im Mai 2024 beschloss der EU-Rat auf Vorschlag der Kommission ein Paket <6> von gesetzlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche. Dazu gehört eine Richtlinie <7>, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, zentrale Bankkontenregister einzurichten, „die die zeitnahe Ermittlung aller natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, die bei Kredit- oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet (…) Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer innehaben oder kontrollieren“. Ebenso müssen sie zentrale Immoblienregister und zentrale Register zu den Eigentümern von Unternehmen einrichten. Damit Behörden aus allen Mitgliedstaaten direkten Zugriff auf diese Informationen haben, müssen die Regierungen zentrale Zugangsstellen einrichten...hier weiterlesen: https://apolut.net/das-eu-vermogensregister-kommt-durch-die-hintertur-von-norbert-haring/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

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