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EPISODE · Jul 14, 2026 · 13 MIN

EU verlängert Chatkontrolle - Kritik an Rechtmäßigkeit | Von Claudia Töpper

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Ein Kommentar von Claudia Töpper.Am vergangenen Donnerstag, den 09. Juli 2026 wurde die sogenannte „Chatkontrolle 1.0“ vom EU-Parlament bis April 2028 verlängert. (1) Damit haben Plattformbetreiber erneut eine spezielle Ausnahmeregelung erhalten, E-Mails, Nachrichten und Fotos ihrer Nutzer, ohne einen gerichtlichen Beschluss, zu scannen. Offiziell wird dieser Grundrechtseingriff mit dem Ziel der „Aufdeckung sexuellen Missbrauchs von Kindern“ gerechtfertigt.HintergrundDie Ausnahmeregelung Verordnung (EU) 2021/1232 wurde erstmals am 14. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Sie trat vom 02. August 2021 bis zum 03. August 2024 in Kraft. Da die erste Verlängerung unter dem Namen Verordnung (EU) 2024/1307 im Jahr 2024 bis zum 03. April 2026 galt, fand im März 2026 für die zweite Verlängerung der Verordnung eine erneute Abstimmung im EU-Parlament statt. Diese wurde jedoch mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. (2)Die Abstimmung Juli 2026Der erneute Versuch für eine zweite Verlängerung am 09. Juli 2026 wurde über ein Eilverfahren von der Parlamentspräsidentin, Roberta Metsola angesetzt. (3) Laut der Webseite der fraktionslosen EU-Abgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn ist dieses Eilverfahren jedoch unzulässig. Auf ihrer Seite schreiben sie dazu:Da der Dringlichkeitsantrag am 07. Juli 2026 die erforderliche Mehrheit erhielt, folgte zwei Tage später die entscheidende Abstimmung. (5)Das Abstimmungsergebnis lautete wie folgt: 314 Abgeordnete stimmten gegen die Verlängerung, 276 stimmten für eine Verlängerung und 17 Abgeordnete enthielten sich. Nach dem reinen Ergebnis wäre die Verlängerung damit erneut abgelehnt worden. Damit haben von insgesamt 719 Abgeordneten nur 607 an der Abstimmung teilgenommen. 112 Abgeordnete haben also bei dieser wichtigen Abstimmung gefehlt.Auf der Seite des Europäischen Parlaments findet sich jedoch die Erklärung, warum die Verlängerung dennoch bestätigt wurde. Da sich das Verfahren bereits in der zweiten Lesung befand, benötigt das Europäische Parlament in dieser Phase nach Artikel 294 AEUV, Absatz 7 bis 9 eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder, um die Position des Rates zurückzuweisen oder zu ändern. Bei 719 Sitzen entsprach das aktuell 360 Stimmen. (6) Eine Verkürzung des Verlängerungszeitraumes bis August 2027 konnte ebenfalls nicht beschlossen werden, da die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht wurde. (7) In der offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass das Abstimmungsergebnis nun„Das Eilverfahren existiert nur für die erste Lesung, und Artikel 80 der Geschäftsordnung ordnet ausdrücklich an, dass bei Konflikten die Regeln der zweiten Lesung Vorrang haben.“ (4)„dem Rat übermittelt [wird], der drei Monate Zeit hat, die Änderungen zu genehmigen oder abzulehnen.“ (8)...https://apolut.net/eu-verlangert-chatkontrolle-kritik-an-rechtmassigkeit-von-claudia-topper/

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