EPISODE · Aug 20, 2025 · 8 MIN
EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt
from Recht im Ohr mit Dennis Hillemann · host Dennis Hillemann
Den Haufe-Beitrag finden Siehier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eugh-stellt-rechtsauffassung-des-ovg-muenster-in-frage_170_658702.html?chorid=80167700&em_src=socialmedia&em_cmp=linkedin/vertical/org/beitrag/80167700&akttyp=socialmedia&med=linkedin&wnr=80167700&cmp=orgMehr Informationen &Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected];Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein dar.
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EuGH stellt klar: Corona-Beihilfen gelten bei rechtswidriger Versagung als gewährt
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