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EPISODE · Nov 11, 2025 · 43 MIN

Follow the Rechtsstaat Folge 147

from PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" · host Prof. Niko Härting

Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Vergessenes: Zunächst (01:45) geht es um ein vergessenes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976. Nach Auffassung des BGH (NJW 2025, 2613) beansprucht es für zahlreiche Online-Schulungsangebote weiterhin Geltung – Niko hält dieses „sympathische Relikt“ für verfassungsrechtlich kaum noch vertretbar. Sodann geht es (10:29) um das Sozialstaatsprinizip, das der Präsident des VerfGH Rheinland-Pfalz in einem Artikel der FAZ aus dem rechtlichen Vergessen heben und schärfer konturieren möchte. Ein schwieriges Unterfangen. Schließlich (18:59) knüpfen sich Niko und Stefan die Leitlinien des EDSA 3/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DS-GVO vor. Die Argumentation des EDSA, eine kohärente Auslegung von DSA und DSGVO sei geboten, soweit Überschneidungen bestehen, scheint zu vergessen, dass der DSA außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des EDSA liegt und damit eine Vermischung zweier Regularien (Inhalteregulierung vs Datenschutz) droht. Wenn dann auch noch Datenschutzbelange automatisch Vorrang vor anderen legitimen Zielen wie der Daten-Sicherheit erhalten, dann ist das eher zum Vergessen.

Episode metadata supplied by the publisher feed · Published Nov 11, 2025

Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Vergessenes: Zunächst (01:45) geht es um ein vergessenes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976. Nach Auffassung des BGH (NJW 2025, 2613) beansprucht es für zahlreiche Online-Schulungsangebote weiterhin Geltung – Niko hält dieses „sympathische Relikt“ für verfassungsrechtlich kaum noch vertretbar. Sodann geht es (10:29) um das Sozialstaatsprinizip, das der Präsident des VerfGH Rheinland-Pfalz in einem Artikel der FAZ aus dem rechtlichen Vergessen heben und schärfer konturieren möchte. Ein schwieriges Unterfangen. Schließlich (18:59) knüpfen sich Niko und Stefan die Leitlinien des EDSA 3/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DS-GVO vor. Die Argumentation des EDSA, eine kohärente Auslegung von DSA und DSGVO sei geboten, soweit Überschneidungen bestehen, scheint zu vergessen, dass der DSA außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des EDSA liegt und damit eine Vermischung zweier Regularien (Inhalteregulierung vs Datenschutz) droht. Wenn dann auch noch Datenschutzbelange automatisch Vorrang vor anderen legitimen Zielen wie der Daten-Sicherheit erhalten, dann ist das eher zum Vergessen.

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Follow the Rechtsstaat Folge 147

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This episode is 43 minutes long.

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This episode was published on November 11, 2025.

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Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Vergessenes: Zunächst (01:45) geht es um ein vergessenes Gesetz, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976. Nach Auffassung des BGH (NJW 2025, 2613) beansprucht es...

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