Follow the Rechtsstaat Folge 167 episode artwork

EPISODE · Apr 14, 2026 · 36 MIN

Follow the Rechtsstaat Folge 167

from PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" · host Prof. Niko Härting

„Das Grundgesetz verbietet nicht, zu hassen. Das Grundgesetz verbietet nicht, jemanden zu verachten. Das Grundgesetz fordert auch nicht etwa Treue zur Verfassung. Das Grundgesetz erlaubt es auch, die Verfassung abzulehnen… Auch wer Äußerungen verbreitet, die gegen das Grundgesetz sind, kann sich auf Meinungsfreiheit berufen.“ Im Gespräch mit Prof. Niko Härting erinnert der Leipziger Staats- und Medienrechtler Prof. Christoph Degenhart an den weiten Schutzbereich der Meinungsfreiheit und kritisiert die Bestrebungen, die Meinungsfreiheit durch neue Strafnormen immer weiter einzuschränken. Bedenklich ist aus Sicht von Degenhart nicht nur der Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ (§ 188 StGB). Degenhart äußert auch Unverständnis für die Bestrebungen der Bundesjustizministerin, durch die Erweiterung und Neuschaffung von Äußerungsdelikten gegen „Deepfakes“, „KI-Pornographie“ und anzügliche Fotos vorzugehen. „Chilling effects“ sind mit erweiterten Strafnormen stets verbunden und können dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger immer zurückhaltender werden, in der Öffentlichkeit ihre Meinung zu äußern. Der weite Begriff der Meinungsfreiheit, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung betont, gerät dabei leicht in Vergessenheit. Nicht nur die geplanten Strafrechtsneuerungen sieht Degenhart kritisch. Er mahnt auch Augenmaß an bei neuen Befugnisnormen, die im Strafverfahrens- und Polizeirecht vorgeschlagen werden, um den weitreichenden Einsatz biometrischer Verfahren zu ermöglichen. Unbeteiligte können hierdurch jederzeit in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten.

Episode metadata supplied by the publisher feed · Published Apr 14, 2026

„Das Grundgesetz verbietet nicht, zu hassen. Das Grundgesetz verbietet nicht, jemanden zu verachten. Das Grundgesetz fordert auch nicht etwa Treue zur Verfassung. Das Grundgesetz erlaubt es auch, die Verfassung abzulehnen… Auch wer Äußerungen verbreitet, die gegen das Grundgesetz sind, kann sich auf Meinungsfreiheit berufen.“ Im Gespräch mit Prof. Niko Härting erinnert der Leipziger Staats- und Medienrechtler Prof. Christoph Degenhart an den weiten Schutzbereich der Meinungsfreiheit und kritisiert die Bestrebungen, die Meinungsfreiheit durch neue Strafnormen immer weiter einzuschränken. Bedenklich ist aus Sicht von Degenhart nicht nur der Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ (§ 188 StGB). Degenhart äußert auch Unverständnis für die Bestrebungen der Bundesjustizministerin, durch die Erweiterung und Neuschaffung von Äußerungsdelikten gegen „Deepfakes“, „KI-Pornographie“ und anzügliche Fotos vorzugehen. „Chilling effects“ sind mit erweiterten Strafnormen stets verbunden und können dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger immer zurückhaltender werden, in der Öffentlichkeit ihre Meinung zu äußern. Der weite Begriff der Meinungsfreiheit, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung betont, gerät dabei leicht in Vergessenheit. Nicht nur die geplanten Strafrechtsneuerungen sieht Degenhart kritisch. Er mahnt auch Augenmaß an bei neuen Befugnisnormen, die im Strafverfahrens- und Polizeirecht vorgeschlagen werden, um den weitreichenden Einsatz biometrischer Verfahren zu ermöglichen. Unbeteiligte können hierdurch jederzeit in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten.

PodParley-generated summary based on available episode metadata and transcript content.

NOW PLAYING

Follow the Rechtsstaat Folge 167

0:00 36:12

No transcript for this episode yet

We transcribe on demand. Request one and we'll notify you when it's ready — usually under 10 minutes.

Frequently Asked Questions

How long is this episode of PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"?

This episode is 36 minutes long.

When was this PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" episode published?

This episode was published on April 14, 2026.

What is this episode about?

„Das Grundgesetz verbietet nicht, zu hassen. Das Grundgesetz verbietet nicht, jemanden zu verachten. Das Grundgesetz fordert auch nicht etwa Treue zur Verfassung. Das Grundgesetz erlaubt es auch, die Verfassung abzulehnen… Auch wer Äußerungen...

Can I download this PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" episode?

Yes, you can download this episode by clicking the download button on the episode player, or subscribe to the podcast in your preferred podcast app for automatic downloads.
URL copied to clipboard!