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EPISODE · Apr 17, 2026 · 39 MIN

Follow the Rechtsstaat Folge 168

from PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" · host Prof. Niko Härting

Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen werden. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun Bestrebungen, die Informationsfreiheit einzuschränken. Kein Schlager! Anschließend ist ab Minute (11:19) das BGH-Urteil vom 31.03.2026 – VI ZR 157/24 – Thema. Der Schlagerstar Helene Fischer wehrte sich gegen eine Berichterstattung der BILD. Der BGH äußerte sich in der Entscheidung zum Umfang der Störerhaftung hinsichtlich von Folgenberichterstattungen in den sozialen Medien und im Internet. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des BGH für Störer zumutbar? Zum Schluss (28:01) sprechen Brink und Härting über eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVG. Die Gesundheitsdaten einer Patientin wurden an einen Facharzt weitergeleitet. Aufgrund dessen wandte sich die Betroffene an die Landesdatenschutzbehörde. Die Rechtsnachfolgerin der inzwischen verstorbenen Patientin führte die Beschwerde vor den Gerichten fort. Kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter bestimmten Umständen auch Daten Verstorbener schützen?

Episode metadata supplied by the publisher feed · Published Apr 17, 2026

Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen werden. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun Bestrebungen, die Informationsfreiheit einzuschränken. Kein Schlager! Anschließend ist ab Minute (11:19) das BGH-Urteil vom 31.03.2026 – VI ZR 157/24 – Thema. Der Schlagerstar Helene Fischer wehrte sich gegen eine Berichterstattung der BILD. Der BGH äußerte sich in der Entscheidung zum Umfang der Störerhaftung hinsichtlich von Folgenberichterstattungen in den sozialen Medien und im Internet. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des BGH für Störer zumutbar? Zum Schluss (28:01) sprechen Brink und Härting über eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVG. Die Gesundheitsdaten einer Patientin wurden an einen Facharzt weitergeleitet. Aufgrund dessen wandte sich die Betroffene an die Landesdatenschutzbehörde. Die Rechtsnachfolgerin der inzwischen verstorbenen Patientin führte die Beschwerde vor den Gerichten fort. Kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter bestimmten Umständen auch Daten Verstorbener schützen?

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Follow the Rechtsstaat Folge 168

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How long is this episode of PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"?

This episode is 39 minutes long.

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This episode was published on April 17, 2026.

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Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen werden. Auch in Schleswig-Holstein und...

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