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EPISODE · Jun 12, 2026 · 38 MIN

Follow the Rechtsstaat Folge 178

from PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" · host Prof. Niko Härting

Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da „in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“ unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“ automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten. Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis 15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben. Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12 Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen, süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026 veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu Altersverifikationstools auf Basis anonymer Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen: Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4 Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine politische Ziele.

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