EPISODE · Jun 16, 2026
Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden
from Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Ein Hochwasserschaden ist ein großes Ärgernis und kann zudem richtig teuer werden. Einen kleinen Trost gibt es aber: Entstehende Kosten, welche die Versicherung nicht abdeckt, können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Allerdings gilt das nur für Schäden an der Wohnung. Wurden Auto, Garage oder der Garten durch Hochwasser beschädigt, ist keine Steuererleichterung möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt: Steuerlich absetzbar sind Schadenskosten, die nicht durch eine übliche Versicherung abgedeckt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Grundwasserschäden. Gibt es eine Versicherung, wird jedoch der Selbstbehalt steuerlich anerkannt. Die entsprechende Summe wird dann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen. Auf alle Fälle müssen Hochwasserschäden innerhalb von drei Jahren behoben werden, damit sie steuerlich anerkannt werden. Abgesetzt werden sie in dem Jahr, in welchem die Renovierungsarbeiten erfolgen. Wer also nach dem verheerenden Hochwasser im Januar 2011 im gleichen Jahr mit den Reparaturen begonnen hat, kann die Kosten – abzüglich der Versicherungsleistungen – jetzt in der Steuererklärung 2011 geltend machen. Sollte eine Finanzierung notwendig sein, können sogar die Zinsen als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden.
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