EPISODE · Jun 16, 2026
Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber
from Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Eine Gehaltserhöhung freut erst einmal jeden Arbeitnehmer. In der Geldbörse kommt nach Steuerabzügen und Sozialversicherung aber nur ein Teil davon an. Eine Alternative sind steuerfreie Sonderleistungen des Arbeitgebers, so die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dazu zählt zum Beispiel ein Zuschuss für den Kindergarten oder für die Tagesmutter. Dieser muss nicht versteuert werden und ist auch bei einem Minijob auf 400 Euro-Basis möglich. Wichtig ist jedoch, dass diese Leistung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgt, also z. B. an Stelle einer Gehaltserhöhung. Eine Gehaltsumwandlung ist aber leider nicht möglich. Auch Kosten für eine Unterbringung im Betriebskindergarten fallen unter die steuerfreien Leistungen. Dabei ist es völlig unerheblich, welcher Elternteil die Kosten tatsächlich trägt und ob die Eltern verheiratet sind.
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