Neurodivergenz am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Menschen mit ADHS und Autismus
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EPISODE · Jul 7, 2026 · 12 MIN

Neurodivergenz am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Menschen mit ADHS und Autismus
- Update im Fall André Fischer

from Hirnzigartig - ADHS und Neurodiversität im Business

Neurodivergenz am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Menschen mit ADHS und Autismus
 Update im Fall André Fischer 

 In dieser Folge gibt Julie ein Update zum Fall des Rettungssanitäters André Fischer, der sich gegen seine Versetzung gerichtlich gewehrt hat. Im Hauptsacheverfahren hat der Arbeitgeber nun selbst eingeräumt, dass die Versetzung unwirksam war – ein richtungsweisendes Signal für Neuroinklusion im Arbeitsrecht. Julie ordnet ein, was das Urteil rechtlich bedeutet und warum es trotz deutschem Recht auch für Österreich hochrelevant ist. Takeaways Der Arbeitgeber hat im Hauptsacheverfahren am 18. Juni selbst eingeräumt, dass die Versetzung nicht wirksam war – die Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Saarland aus dem Eilverfahren wurde damit bestätigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist nicht grenzenlos: Wenn eine Weisung eine Person aus fachärztlicher Sicht absehbar krank macht (Dekompensation), wiegt die Fürsorgepflicht schwerer. ADHS und Autismus können über das Sozialgesetzbuch (in Deutschland SGB IX) als Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) eingestuft werden – ab GdB 50 spricht man von Schwerbehinderung mit zusätzlichen Schutzmechanismen. Auch mit niedrigerem GdB ist eine Gleichstellung möglich – André hat diesen Status als gleichgestellter Behinderter. Bei Schwerbehinderung greifen formale Verfahren wie die Zustimmungspflicht des Inklusionsamts bei Kündigungen und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM). In Österreich gibt es ein sehr ähnliches Prinzip: den Status begünstigter Behinderter nach dem Behinderteneinstellungsgesetz mit erhöhtem Kündigungsschutz ab GdB 50 – nicht eins zu eins übertragbar, aber dieselbe Grundlogik. Das deutsche Urteil ist in Österreich nicht bindend, liefert aber eine klare Argumentationsgrundlage für vergleichbare Fälle im gesamten DACH-Raum. Für Arbeitgeber gilt: Wer weiß oder wissen müsste, dass jemand neurodivergent ist und bestimmte Strukturen gesundheitlich braucht, muss das bei Weisungen abwägen – sonst ist die Maßnahme unwirksam. Frühzeitig ins Gespräch zu gehen ist für Unternehmen immer günstiger als Verfahrenskosten und Imageschaden – Neuroinklusion ist keine Bauchgefühl-Frage, sondern handfestes Recht. Chapters 00:00 Begrüßung & Update im Fall André Fischer
 01:05 Rückblick
 03:26 Worum es hier nicht geht – persönliche Angriffe
 04:06 Direktionsrecht vs. Fürsorgepflicht
 05:59 Rechtliche Ableitungen
 10:49 Zusammenfassung Mehr zu den Hosts Julie Simstich (Psychologin & Organisationsexpertin): hirnzigartig.at
 Walter Marinelli (Kreativ-Profi & persönlicher Experte): marinelli.de Keywords ADHS, Neurodivergenz, Neuroinklusion, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, Direktionsrecht, Versetzung, Grad der Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Inklusionsamt, Behinderteneinstellungsgesetz, Kündigungsschutz, Landesarbeitsgericht, DACH-Raum

Episode metadata supplied by the publisher feed · Published Jul 7, 2026

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