EPISODE · Dec 30, 2025 · 16 MIN
OR - Art. 552 bis 553 - Kollektivgesellschaft_ Private Haftung und Risiko
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
Der Basler Kommentar durch NotebookLM gejagt - damit du das nicht musst.Vierundzwanzigster Titel: Die KollektivgesellschaftErster Abschnitt: Begriff und ErrichtungA. Kaufmännische GesellschaftArt. 5521 Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.2 Die Gesellschafter haben die Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen.B. NichtkaufmännischeGesellschaftArt. 553Betreibt eine solche Gesellschaft kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so entsteht sie als Kollektivgesellschaft erst, wenn sie sich in das Handelsregister eintragen lässt.
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