EPISODE · Jan 1, 2026 · 13 MIN
OR - Art. 626 - Schweizer Aktienrecht, Satzung, Abzocker-Initiative, Machtkampf
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
Diese Folge erläutert die gesetzlichen Anforderungen an die Statuten einer Schweizer Aktiengesellschaft gemäss Art. 626 des Obligationenrechts. Diese Statuten fungieren als Grundgesetz der Gesellschaft und müssen zwingend Basisinformationen wie den Firmennamen, den Sitz, den Unternehmenszweck sowie Details zum Aktienkapital enthalten. Bei börsenkotierten Unternehmen erweitert sich dieser Pflichtinhalt massiv auf Regelungen zur Vergütung und zu Mandaten der Führungsorgane, was auf die sogenannte „Abzocker-Initiative“ zurückzuführen ist. Die Quellen betonen, dass diese Vorschriften die Aktionärsrechte stärken und die Transparenz gegenüber Investoren sowie Gläubigern erhöhen sollen. Zudem wird zwischen dem absolut notwendigen Mindestinhalt und bedingt notwendigen Bestimmungen unterschieden, die nur bei Abweichungen vom Gesetz erforderlich sind. Abschliessend grenzt der Text den juristischen Sitz der Gesellschaft deutlich vom tatsächlichen Domizil und den Geschäftsniederlassungen ab.Hier geht's zum Gesetzestext: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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OR - Art. 626 - Schweizer Aktienrecht, Satzung, Abzocker-Initiative, Machtkampf
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