EPISODE · Jan 1, 2026 · 15 MIN
OR - Art. 652e - Zum Kapitalerhöhungsbericht im Aktienrecht.
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
In dieser Folge wird der Kapitalerhöhungsbericht nach Artikel 652e des Schweizer Obligationenrechts umfassend erläutert. Das Verwaltungsorgan einer Aktiengesellschaft ist dazu verpflichtet, in diesem Dokument detailliert über die Art von Sacheinlagen, die Verrechnung von Schulden sowie die Einhaltung von Generalversammlungsbeschlüssen Rechenschaft abzulegen. Ziel dieser Transparenzpflicht ist primär der Schutz von Gläubigern und Aktionären, da der Verwaltungsrat bei Kapitalerhöhungen heute eine eigenständigere Rolle einnimmt als früher. Der Bericht muss materielle Begründungen für die Angemessenheit von Bewertungen enthalten und wird als öffentliches Belegstück im Handelsregister hinterlegt. In bestimmten Fällen muss zudem ein zugelassener Revisor die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben schriftlich bestätigen. Damit fungiert das Dokument als wesentliches Kontrollinstrument zur Sicherung der Kapitalintegrität während des Erhöhungsprozesses.Hier den Gesetzesartikel zum Nachlesen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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OR - Art. 652e - Zum Kapitalerhöhungsbericht im Aktienrecht.
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