EPISODE · Aug 28, 2026 · 22 MIN
OR Landmark Cases: BGE 133 III 257 - Der Papageien-Fall
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
In dieser Folge knöpfen wir uns den berühmten Papageien-Fall (BGE 133 III 257) vor. Was als Kauf von sechs Vögeln für Fr. 4'800.– begann, endete vor dem Bundesgericht in einer existenzbedrohenden Millionen-Haftung – und das völlig ohne Verschulden des Verkäufers!Die Story: Ein Züchter kauft sechs Papageien. Einer trägt das hochgradig ansteckende Pacheco-Virus in sich und steckt den gesamten, wertvollen Altbestand des Käufers an. Fast alle Tiere sterben. Der Schaden: knapp 2 Millionen Franken!Das Problem: Haftet der schuldlose Verkäufer für diesen Mangelfolgeschaden als unmittelbaren Schaden (verschuldensunabhängige Kausalhaftung nach Art. 208 Abs. 2 OR) oder als mittelbaren Schaden (Verschuldenshaftung nach Art. 208 Abs. 3 OR)?Das Urteil: Das Bundesgericht stellt klar: Entscheidend ist allein die Länge der Kausalkette. Da sich das Virus ohne weitere Zwischenursachen direkt von Vogel zu Vogel übertrug, ist der Schaden unmittelbar. Der Verkäufer muss die 2 Millionen Franken komplett bezahlen!Strenge Kausalhaftung: Für unmittelbare Schäden haftet der Verkäufer bei der Wandelung (Art. 208 Abs. 2 OR) immer verschuldensunabhängig.Die Kausalkette entscheidet: Unmittelbar ist ein Schaden, wenn er die direkte Folge des Mangels ist.Ansteckungsschäden im eigenen Bestand sind klassische unmittelbare Schäden.Deine Key-Takeaways für die Prüfung: Jetzt reinhören, die Kausalkette verstehen und für die nächste Klausur perfekt vorbereitet sein!
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OR Landmark Cases: BGE 133 III 257 - Der Papageien-Fall
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