EPISODE · Mar 10, 2026 · 13 MIN
ÖR138 Polizei- und Ordnungsrecht | Verhaltensverantwortlichkeit | Ausnahme: Zweckveranlasser
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute beschäftigen wir uns mit einer der umstrittensten Figuren des Polizei- und Ordnungsrechts: dem Zweckveranlasser als vermeintlichem Ausnahmefall zur Verhaltensverantwortlichkeit.Ausgangspunkt ist die Grundregel der unmittelbaren Verursachung: Verhaltensverantwortlicher ist, wer eine Gefahr unmittelbar verursacht. Doch was gilt, wenn jemand durch sein Verhalten eine Situation herbeiführt, in der typischerweise von einem Dritten eine Gefahr ausgeht? Genau hier setzt die Konstruktion des Zweckveranlassers an – und genau hier beginnen die Probleme.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR138 Polizei- und Ordnungsrecht | Verhaltensverantwortlichkeit | Ausnahme: Zweckveranlasser
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