EPISODE · Jun 11, 2026 · 21 MIN
ÖR148 Polizei- und Ordnungsrecht | Rechtsfolge | Ermessen | Beispielsfall: Racial Profiling
from Kurzerklärt - Der Jurapodcast · host Nomos Verlag & Sebastian Baur
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet.Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen.Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument).Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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