EPISODE · Sep 2, 2026 · 21 MIN
SR263 Strafrecht AT | Der atypische Kausalverlauf
from Kurzerklärt - Der Jurapodcast · host Nomos Verlag & Sebastian Baur
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:In dieser Folge füllen wir die Formel vom atypischen Kausalverlauf mit Substanz und arbeiten anhand konkreter Fallgruppen heraus, wann der Zurechnungszusammenhang wirklich unterbrochen wird – und wann nicht.Grundformel: Ein atypischer Kausalverlauf liegt vor, wenn der Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge und allgemeiner Lebenserfahrung voraussehbar noch in Rechnung zu stellen ist. Entscheidend ist nicht die Tätervorstellung, sondern ein objektiver Maßstab. Die bloße Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf macht einen Verlauf noch nicht atypisch.Rettungswagenfälle: Bei normalem Transport ins Krankenhaus ist ein Verkehrsunfall nach einer Ansicht atypisch (allgemeines Lebensrisiko). Bei beschleunigtem Transport mit Blaulicht und Martinshorn bleibt die Zurechnung bestehen – das typische Unfallrisiko solcher Fahrten realisiert sich gerade als Folge der Erstverletzung. Krankenhausbrand: atypisch, da völlig losgelöst von der Verletzungsgefahr.Fluchtfälle: Flucht als panische Reaktion auf eine Bedrohungslage ist eine naheliegende, nachvollziehbare Folge der geschaffenen Gefahr – der Zurechnungszusammenhang bleibt bestehen (BGHSt 48, 34 – Gubener Verfolgungsfall). Einschränkung: völlig sinnlose oder unverhältnismäßige Fluchtwagnisse fallen heraus.Besondere Konstitution des Opfers (Bluterfall, RGSt 54, 349): Herrschende Ansicht bejaht die Zurechnung – die individuelle Konstitution gehört zum allgemeinen Risiko der Verletzung. Gegenmeinung: abnorme Konstitution als atypischer Kausalfaktor.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
Embed this episode
What this episode covers
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Recht...
Ready to play
SR263 Strafrecht AT | Der atypische Kausalverlauf
No transcript for this episode yet
Similar Episodes
No similar episodes found.
Similar Podcasts
No similar podcasts found.