EPISODE · Jun 16, 2026
Steuertipps für Schüler und Studenten
from Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Ein Ferienjob ist für viele Schüler und Studenten die ideale Gelegenheit, sich etwas dazu zu verdienen. Damit das erarbeitete Geld nicht unnötig durch Steuern und Sozialabgaben verringert wird, gilt es einiges zu beachten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Eine kurzfristige Beschäftigung ist zum Beispiel sozialabgabenfrei – unabhängig vom Gehalt. Als kurzfristig gelten beispielsweise Ferienjobs, die bei fünf Arbeitstagen pro Woche auf zwei Monate begrenzt sind. Sind weniger Wochenarbeitstage vereinbart, sind maximal 50 Arbeitstage pro Jahr möglich. Schüler und Studenten können jedoch auch das gesamte Jahr über auf 400 Euro-Basis arbeiten. In diesem Fall gelten die gleichen Regeln wie für andere Minijobber: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeträge für die Renten- und Krankenkasse. Übrigens: Der Minijob lohnt sich nicht nur finanziell. Schüler und Studenten können dadurch bereits Zeiten für die Rentenversicherung gut machen und erhalten Anspruch auf die Riesterförderung. Liegt ein reguläres Arbeitsverhältnis - also keine kurzfristige Beschäftigung oder kein Minijob vor - ist der Verdienst in der Steuerklasse 1 bis zu einem monatlichen Betrag von 893 Euro übrigens steuerfrei. Liegt das vereinbarte Gehalt höher, führt der Arbeitgeber zunächst Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. In diesem Fall lohnt sich in der Regel die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Bei einem Jahresverdienst von insgesamt unter 11.000 Euro wird der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro sehr wahrscheinlich nicht überschritten. In diesem Fall gibt es dann vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer zurück.
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