EPISODE · Apr 13, 2026 · 22 MIN
StGB - Cyberdelikte (Ar. 143 ff StGB) - Ein Übungsfall: Phishing ist weder Hacking noch Betrug – Die Falllösung
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧 Heute knöpfen wir uns, wie zuletzt versprochen, einen absoluten Klausur-Klassiker im Bereich Cybercrime vor: Den Phishing-Angriff aufs E-Banking!Wir lösen den Fall Schritt für Schritt im Gutachtenstil und zeigen euch, warum ihr diese Deliktsform zwingend in zwei separate Tathandlungen aufteilen müsst:Phase 1: Das Erschleichen der Zugangsdaten. Wir klären auf, warum die Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) hierbei meistens ausscheidet, da das Opfer die Daten aufgrund der Täuschung freiwillig preisgibt und der Täter die Schutzmechanismen nicht selbst aktiv überwinden muss. Stattdessen zeigen wir euch, wie ihr die wertvollen Punkte bei der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) abholt, wenn die Phisher eine gefälschte, täuschend echte E-Mail oder Internetseite verwenden. Auch ein Blick auf das Markenschutzgesetz (Art. 62 MSchG) darf hier nicht fehlen.Phase 2: Das Leerräumen des Kontos. Sobald der Täter die erbeuteten Daten nutzt, um Überweisungen auszulösen, scheitert der klassische Betrug (Art. 146 StGB) gnadenlos – denn ein Datenverarbeitungssystem (Computer) kann man juristisch gesehen nicht "täuschen" und es unterliegt keinem Irrtum. Hier ist der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) das Mass aller Dinge.In unseren Take-Aways fassen wir diese dogmatische Zweiteilung und die Konkurrenzen nochmals kompakt für euch zusammen.⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten.Viel Erfolg beim Zuhören und Üben. Und an alle Hobby-Studenten: Schön, dass ihr auch mit dabei seid!Morgen gibt's gleich die zweite Übung von insgesamt drei, bevor wir mit den Freiheitsdelikten weiter machen.Hier lang geht's zum Gesetz, lest dort die Artikel nochmals nach: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de
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