EPISODE · Apr 13, 2026 · 26 MIN
StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Überlebenskit für Falllösungen
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧 Wir bleiben in unserer aktuellen Cybercrime-Serie und bevor wir uns dem ersten Übungsfall widmen, lasst uns ein super Methode anschauen, um IT-Sachverhalte in der Prüfung sauber zu knacken: Dem Zwiebeltrick!In diesem Falllösungs-Deep-Dive schälen wir die verschiedenen Schichten eines Cyber-Angriffs im strengen Gutachtenstil ab und zeigen euch, an welchen Schichten die meisten Studierenden (oft unter Tränen) scheitern:Die äusserste Schicht – Die Sachbegriffs-Falle (Art. 139 StGB): Wir wiederholen das eiserne Grundgesetz: Daten sind unkörperlich und somit keine "fremden beweglichen Sachen" (Art. 713 ZGB). Wer in der Klausur unbesehen den klassischen Diebstahl prüft, verliert sofort wertvolle Punkte!Schicht 2 – Hacking vs. Datendiebstahl (Art. 143bis vs. Art. 143 StGB): Wir grenzen messerscharf ab. Warum schützt das Hacking (Art. 143bis) quasi den "Hausfrieden" des fremden Systems (Eindringen), während es bei der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143) konkret um das Überwinden einer Zugriffssicherung geht, um an nicht für den Täter bestimmte Daten zu gelangen?Schicht 3 – Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB): Was passiert dogmatisch, wenn der Täter die erbeuteten Daten nicht nur kopiert, sondern anschliessend löscht, verändert oder mit einem Virus unbrauchbar macht?Der Kern – Computerbetrug (Art. 147 StGB): Das Endziel vieler Cyber-Angriffe. Wir wiederholen kurz, warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) mangels menschlichem Irrtum an Maschinen scheitert und wie ihr die unbefugte Verwendung der "gehackten" Daten für eine automatisierte Vermögensverschiebung unter Art. 147 StGB subsumiert.In unseren Take-Aways fassen wir euch diese "Zwiebelschichten" nochmals als praktische Checkliste für den Klausuraufbau zusammen.⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die dogmatischen Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten und Lehrbüchern.Gleich im Anschluss gibt's den gestern angekündigten ersten Übungsfall.Viel Spass beim Zuhören und Üben oder einfach nur Eintauchen in diese spannende Materie.
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