EPISODE · Apr 12, 2026 · 25 MIN
StGB - Warum Datenklau kein Diebstahl ist – Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB)
from Juristische Standardwerke - Studier Jura! · host C. M.
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!" 🎧 Heute legen wir das dogmatische Fundament für das modernste und am schnellsten wachsende Gebiet des Schweizer Strafrechts: Cybercrime! Die Täter sitzen heutzutage nicht mehr mit der Brechstange vor dem Tresor, sondern mit dem Laptop im Darknet. Aber wie fassen wir diese "modernen Diebe" juristisch präzise? In unserem heutigen Grundlagen-Deep-Dive sezieren wir den Übergang vom klassischen Sachbegriff zu elektronischen Daten:Die "Körperlichkeits"-Falle: Wir klären ein für alle Mal, warum das heimliche Kopieren fremder Daten oder das Entwenden von Kryptowährungen wie Bitcoin niemals ein Diebstahl nach Art. 139 StGB sein kann. Wer in der Klausur Daten als "Sache" (Art. 713 ZGB) qualifiziert, fällt gnadenlos durch!Der echte Datendiebstahl (Art. 143 StGB): Wir schauen uns die Unbefugte Datenbeschaffung an. Wir besprechen, warum der Täter zwingend eine besondere Zugangssicherung (z.B. ein Passwort oder eine Firewall) überwinden muss und weshalb bereits die blosse Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreicht.Hacking (Art. 143bis StGB): Worin besteht der Unterschied zum Datendiebstahl? Wir klären, warum es beim Hacking nicht um die Daten, sondern um das Eindringen in das fremde System als solches geht (Schutz des "Computerfriedens").Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB) & Computerbetrug (Art. 147 StGB): Wir werfen einen Blick auf die digitale Zerstörung von Daten (inklusive Viren-Tatbestand) und erklären kurz, weshalb man eine Maschine nicht im Sinne des klassischen Betrugs "täuschen" kann.In unseren Take-Aways fassen wir die Systematik der Cyberdelikte nochmals für euch zusammen, damit ihr im nächsten Fall die Delikte sauber voneinander trennen könnt.⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und des Schweizerischen Strafgesetzbuches erstellt. Kritisches Mitdenken ist Pflicht! Bitte verifiziert die Abgrenzungen im Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten. Selbstverständlich ist der Podcast auch für interessierte Laien geeignet.Wie immer gilt: die Schlauen schauen ins Gesetz https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/deMorgen gibt's den/einen Übungsfall dazu, nämlich den klassischen E-Banking Phishing-Angriff und wie man den in der Falllösung bearbeiten soll/kann.Viel Spass beim Zuhören und Lernen!
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