EPISODE · Jan 22, 2021 · 24 MIN
Vermögensstrafrecht - Betrug Teil 2: TB-Elemente (II)
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ContraLegem Strafrecht Es diskutieren: Marcel Alexander Niggli & Stefan Maeder Nicht jede Kausalkette führt von Täuschung zu Schädigung. Schaden ist eigenständiges Merkmal. Aufklärungspflichten nur selten. Meist muss man spezifisch nachfragen, z.B ob Auto Unfallauto ist. Wird nicht gefragt, auch kein arglistiges Verschweigen möglich. Man kann nicht davon ausgehen, dass eine Auskunft gegeben wird, ohne nachzufragen. Täuschung: Schweigen oft zu Unrecht als Unterdrücken von Tatsachen d.h. als Unterlassungsdelikt verstanden. Unterdrücken heisst aktiv verstecken. Täuschen kann man auch durch wortwörtlich wahre Aussagen: „Hotdog“, da gehen alle davon aus, dass es nicht Hund ist. Betrug durch Schweigen: ich kommunizierte nichts. Der Betrug durch Schweigen ist eine seltene und schwierige Sache. Man täuscht, indem man nichts sagt. Wenn man z.B etwas sagen müsste, es aber nicht tut. Betrug kommt erst ins Spiel, wenn wir einen Vermögensschaden haben. Sonst Zivilweg.
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