ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht episode artwork

EPISODE · Dec 22, 2025 · 19 MIN

ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht

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Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! 📄 Beschreibung In dieser Folge von Kurzerklärt bleiben wir im Deliktsrecht und widmen uns einem absoluten Klausurklassiker: der Einwilligung im Arzthaftungsrecht. Ausgangspunkt ist die Körperverletzungsdoktrin des BGH: Jeder ärztliche Heileingriff ist zunächst eine tatbestandsmäßige Körper- und Gesundheitsverletzung – unabhängig davon, ob er lege artis erfolgt oder fehlerhaft ist. Entscheidend wird daher die Einwilligung als zentraler Rechtfertigungsgrund.Wir klären systematisch, warum die Einwilligung kein Rechtsgeschäft, sondern eine privatautonome Disposition über höchstpersönliche Rechtsgüter ist, welche Rolle die Einwilligungsfähigkeit spielt und weshalb es auf Aufklärung im Sinne des informed consent ankommt. Außerdem schauen wir auf die Kodifikation durch das Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB), die Beweislastverteilung, Besonderheiten bei Minderjährigen, Notfällen sowie auf die zweispurige Arzthaftung aus Delikt und Vertrag.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

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