ZR127 Der Flugreisefall, Teil 3: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70) episode artwork

EPISODE · Jun 15, 2026 · 46 MIN

ZR127 Der Flugreisefall, Teil 3: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)

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Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 3 unserer Reihe drehen wir die Perspektive: M wird in New York die Einreise verweigert, die Fluggesellschaft bringt ihn zurück nach München. Kann sie die Kosten des Rückflugs von M ersetzt verlangen?Im Gegensatz zum Hinflug steht hier die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag im Mittelpunkt, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB iVm § 1877 Abs. 3 BGB analog. Die Folge gibt einen systematischen Überblick über die verschiedenen GoA-Arten (berechtigte, unberechtigte, unechte GoA nach § 687 BGB) und das Grundschema (Geschäftsbesorgung, fremdes Geschäft – objektiv, subjektiv oder auch-fremd –, Handeln ohne Auftrag).Im konkreten Fall: Die Rückbeförderung ist jedenfalls auch-fremd. Anders als beim Hinflug liegt diesmal ein Fremdgeschäftsführungswille vor, da die Fluggesellschaft bewusst handelt. Beim zentralen Prüfungspunkt – Interesse und (mutmaßlicher) Wille des Geschäftsherrn nach § 683 S. 1 BGB – ist wegen des Minderjährigenschutzes auf Interesse und mutmaßlichen Willen der Eltern abzustellen. Da kein wirklicher Wille feststellbar ist, entscheidet das objektive Interesse: Der Rückflug war notwendig und entsprach dem mutmaßlichen Elternwillen.Bei der Rechtsfolge wird erläutert, warum eine berufliche Beförderungsleistung über § 1877 Abs. 3 BGB analog als ersatzfähige Aufwendung zu behandeln ist. Abschließend der wichtige Hinweis: Eine berechtigte GoA stellt einen Rechtsgrund dar und schließt damit eine parallele Bereicherungskondiktion aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

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