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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
by Kurzerklärt Studios
Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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ZR122 Klausurbesprechung Kaufrecht | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.Folgenbeschreibung:In Teil 2 der Klausurbesprechung wechseln wir die Perspektive: Kann G von S die Bezahlung aller elf Paletten Fliesen verlangen? Die Prüfung wird von Anfang an in zwei Blöcke getrennt – sechs Paletten Graphitfliesen und fünf Paletten blaue Fliesen – da im Sachverhalt jeweils unterschiedliche Problemlagen angelegt sind.Im ersten Block steht § 326 Abs. 1 BGB im Mittelpunkt: Wann tritt Unmöglichkeit ein, wenn noch Restware vorhanden ist? Und schließt ein zwischenzeitlicher Annahmeverzug des S den Wegfall der Gegenleistungspflicht aus?Im zweiten Block geht es um Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB bei der Schickschuld sowie um den Gefahrübergang beim Versendungskauf nach § 447 BGB.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung | Teil 2
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung:Teil 2 unserer Doppelfolge zum BVerwG-Urteil vom 27.03.2024 (6 C 1.22). Heute geht's an den dogmatischen Sprengsatz: Was meint das Gericht eigentlich mit „unfriedlich"? Warum ist die neue Fallgruppe „von Beginn an und durchgehend unfriedlich" so heftig umstritten? Und welche Folgen hat das für die Polizeifestigkeit – Stichwort Wegfall der Auflösung nach § 15 III VersG?Wir gehen den Streitstand systematisch durch – Kaiser (JuS), Muckel (JA), Michl (NVwZ) und Eibenstein als Anmerkung – und liefern am Ende drei klausurfeste Mitnahmen plus einen Bonus-Punkt für die Profis (Stichwort: Sperrwirkung gegenüber der StPO).Wer Teil 1 noch nicht gehört hat (Sachverhalt + Versammlungsbegriff + Verhinderungsblockaden-Figur): am besten dort starten.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA100 EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren | Versammlungsauflagen gegen NS-Codes | Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren | Handtuch-Reservierung als Reisemangel | Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz | Festival-Aus im Landschaftsschu
1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir eine Doppelfolge zu einem der wichtigsten versammlungsrechtlichen Urteile der letzten Jahre: BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22. Anlass ist der Polizeieinsatz rund um den AfD-Bundesparteitag in Stuttgart 2016 – mit Kessel, Fesselung und elf Stunden Gewahrsam ohne Wasser und Toilette. In Teil 1 klären wir die Grundlagen: Sachverhalt, Instanzenzug und die zentrale Vorfrage, ob hier überhaupt eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG vorlag. Ihr erfahrt,warum VG Sigmaringen, VGH Mannheim und BVerwG zu drei völlig unterschiedlichen Bewertungen kommen,wie ihr den Versammlungsbegriff mit zwei wichtigen Ergänzungen merkt: keine inhaltliche Bewertung des Anliegens und das Pro-Versammlungsgebot bei gemischten Veranstaltungen,wie ihr das Gesamtgepräge ermittelt – mit klausurtaktischer Testfrage zur Austauschbarkeit von Motto, Route und Zeitpunkt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR247 Strafrecht AT | Deliktskategorien im Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten von Straftatbeständen.Erfolgsdelikte erfordern den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolgs (z. B. §§ 223, 212 StGB); bei Tätigkeitsdelikten genügt die bloße Vornahme der Handlung (z. B. § 153 StGB). Verletzungsdelikte setzen eine tatsächliche Rechtsgutsverletzung voraus; Gefährdungsdelikte stellen bereits die Gefährdung unter Strafe – abstrakt (§ 316 StGB) oder konkret (§ 315c StGB). Begehungsdelikte erfordern aktives Tun, Unterlassungsdelikte das Nichtvornehmen einer gebotenen Handlung (echte: § 323c StGB; unechte: iVm § 13 StGB). Allgemeindelikte kann jeder begehen; Sonderdelikte setzen besondere Täterqualität voraus – strafbegründend bei echten (§§ 332, 334 StGB), strafschärfend bei unechten (§ 340 StGB). Eigenhändige Delikte schließen Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft aus (z. B. §§ 153, 316 StGB). Dauerdelikte zeichnen sich durch das Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustands aus (z. B. § 239 StGB); Zustandsdelikte sind mit Erfolgseintritt abgeschlossen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR143 Rechtsnachfolge in Polizeipflichten | Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zum kompliziertesten Thema im Polizei- und Ordnungsrecht: der Rechtsnachfolge in Polizeipflichten. Diese Folge gibt den systematischen Überblick – die Folgeepisoden vertiefen die konkretisierte und die abstrakte Polizeipflicht jeweils gesondert.Die Lösung solcher Fälle folgt einem klaren Schema. Vorab sind stets drei Weichenstellungen zu treffen, von denen alle weiteren Prüfungsschritte abhängen:Erstens: Geht es um die Nachfolge in eine konkretisierte Pflicht (Verwaltungsakt liegt bereits vor) oder in eine abstrakte Pflicht (noch keine Verfügung erlassen)? Zweitens: Handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfall, §§ 1922, 1967 BGB) oder um eine Einzelrechtsnachfolge (z. B. Grundstücksveräußerung, Abtretung nach § 398 BGB)? Drittens: War der Vorgänger Verhaltens- oder Zustandsverantwortlicher?Diese drei Fragen werden systematisch durchgeprüft, dann folgt die Einordnung ins Schema und die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA099 Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB auf Hochzeitsgeschenk | Vergleich zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft | Rundfunkstaatsvertrag vor Verfassungsrecht | BGH zum Schadensrecht bei PKWs
In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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608
ÖR142 Polizei- und Ordnungsrecht | Der Nichtstörer
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als polizeilicher Notstand.Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit, die auf der Sekundärebene durch einen Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG RLP).Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in Betracht.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR246 Strafrecht AT | Strafzwecke
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge gehen wir der Frage nach, was Strafe eigentlich ist – und welche Zwecke sie verfolgt. Ausgangspunkt ist der Begriff der Strafe, den das BVerfG als missbilligende hoheitliche Reaktion definiert hat, die an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft.Die absoluten Straftheorien verstehen Strafe als reine Vergeltung: Wer Unrecht tut, wird bestraft – nicht um einen bestimmten Zweck zu erreichen, sondern weil das begangene Unrecht ausgeglichen werden muss. Strafe ist hier Folge, nicht Mittel.Die relativen Straftheorien denken präventiv und zukunftsgerichtet. Sie unterteilen sich in zwei Richtungen: Die Spezialprävention richtet den Blick auf den Täter – positiv durch Resozialisierung, negativ durch Abschreckung oder Unschädlichmachung. Die Generalprävention richtet den Blick auf die Gesellschaft – negativ durch Abschreckung Dritter, positiv durch Stärkung des Vertrauens in die Normgeltung.In der Praxis finden sich diese Strafzwecke in § 46 StGB wieder: Die Schuld des Täters bildet die Grundlage der Strafzumessung; daneben sind spezialpräventive Wirkungen zu berücksichtigen. Generalpräventive Aspekte kommen etwa in § 47 StGB zum Ausdruck, der kurze Freiheitsstrafen u. a. zur Verteidigung der Rechtsordnung zulässt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR121 Klausurbesprechung Kaufrecht | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.📄 Beschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir in Teil 1 unserer neuen zivilrechtlichen Klausur-Besprechung – und damit mitten hinein in eine klassische kaufrechtliche Konstellation rund um den Lieferanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ihr lernt, wie ihr einen Primäranspruch sauber im Dreischritt prüft und wo im Aufbau die typischen Probleme verortet werden. Im Zentrum stehen die Schuldartenlehre, die Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB sowie die Frage, was passiert, wenn der Gläubiger seine Mitwirkungshandlung verspätet erbringt.Ihr erfahrt,warum ein Kaufvertrag auch dann wirksam zustande kommt, wenn die genaue Sorte erst später bestimmt wird – und wie sich Wahlschuld (§ 262 BGB) und Gattungsschuld (§ 243 BGB) zueinander verhalten,wie ihr Stückschuld, Gattungsschuld und die klausurträchtige Vorratsschuld voneinander abgrenzt und welche Folgen das für die Unmöglichkeitsprüfung hat,wie die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB funktioniert, weshalb das "seinerseits Erforderliche" bei einer Bringschuld ein tatsächliches Angebot i.S.d. § 294 BGB voraussetzt,wann der Gläubiger nach § 296 BGB ohne Angebot des Schuldners in Annahmeverzug gerät, warum § 300 Abs. 2 BGB trotz seines Wortlauts eine Aussonderung verlangt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR245 Strafrecht AT | Begehungs- und Unterlassungsdelikte im Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir euch einen Überblick über die im Strafrecht zu unterscheidenden Deliktstypen der Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Wir klären zunächst die grundlegende Abgrenzung zwischen einem aktiven Tun und einem Unterlassen und fragen danach, wann bloßes Nichtstun überhaupt strafbewehrt sein kann. Anschließend zeigen wir euch den Unterschied zwischen echten Unterlassungsdelikten (z.B. §§ 138, 323c StGB), bei denen das strafbare Unterlassen unmittelbar im Tatbestand beschrieben ist, und unechten Unterlassungsdelikten, die über § 13 StGB aus den Begehungsdelikten hervorgehen. Im Zentrum steht dann der klausurtaugliche Deliktsaufbau des unechten Unterlassungsdelikts: von der Nichtvornahme der gebotenen Handlung über die physisch-reale Abwehrmöglichkeit, die hypothetische Kausalität nach der modifizierten csqn-Formel und die Garantenstellung (Beschützer- und Überwachergaranten) bis hin zur Entsprechensklausel des § 13 I HS 2 StGB. Eine Folge, die euch das Fundament für jede Unterlassungsprüfung in der Klausur liefert. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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604
ZR120 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an angehende Jurist:innen, sondern auch an alle Interessenten, die einen Einstieg in die faszinierende Welt der Strafrechtsgeschichte suchen. Lass Dich von dieser einführungsweisen Darstellung begeistern und tauche ein in die Vergangenheit und Gegenwart des Strafrechts!"Folgenbeschreibung:In der zweiten Folge zu den Gestaltungsrechten bauen wir auf dem Dreischritt aus Teil 1 auf und widmen uns den Prüfungspunkten zwei und drei: der wirksamen Ausübung und der Rechtsfolge. Nach einer kurzen Wiederholung zu Entstehen und Fortbestehen steigen wir in einen in Klausur und Literatur diskutierten Streit zur analogen Anwendung des § 144 BGB auf andere Gestaltungsrechte ein und zeigen euch, warum man hier – trotz guter Argumente für beide Ansichten – aus Klausurgründen gut beraten ist, die Analogie abzulehnen. Im Mittelpunkt steht dann die Ausübung des Gestaltungsrechts: die empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, der richtige Erklärungsempfänger und das Grundprinzip der Bedingungsfeindlichkeit nach dem Rechtsgedanken des § 388 S. 2 BGB – inklusive der beiden zentralen Ausnahmen (fehlende Schutzwürdigkeit des Erklärungsempfängers und Rechtsbedingung). Abschließend klären wir, wann die rechtsgestaltende Wirkung eintritt und warum man bei Dauerschuldverhältnissen an die Übergangsfristen denken muss. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Gastbeitrag: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug im StGB von Pascale Fett
Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.Hier gehts zum Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema: Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16.Hinsichtlich des besonderen Unrechtsgehalts der Verwendung sog. K.O.-Tropfen i.S.d. §§ 177, 250 StGB, siehe in: Neue Kriminalpolitik (NK) 2026, 76-9.Zum gefährlichen Werkzeug: Rengier, Strafrecht BT I, 28. Aufl. 2026, § 4 Rn. 19-42Hillenkamp/Cornelius, 40 Probleme aus dem Strafrecht, 13. Aufl. 2020, Problem 26Hilgendorf, Körperteile als „gefährliche Werkzeuge". Plädoyer für einen funktionalen Werkzeugbegriff, in: ZStW 112 (2000), 811-833Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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602
RA098 Miet- oder Dienstvertrag beim Streaming | Antragsbefugnis bei Wal Timmy | App-Rabatte Ungleichbehandlung | Abschleppkosten in NRW | Reiseabbruch bei Corona | Unversichert bei Verschweigen von Ermittlungen
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel, nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr im Hauptteil. Im Anschluss ordnen wir kurz die abgelehnten Eilanträge rund um den gestrandeten Wal Timmy vor dem VG Schwerin ein – ein Klassiker zur Antragsbefugnis und zu subjektiven Rechten, gerade fürs mündliche Examen.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" schauen wir auf das OLG Hamm zu App-Rabatten und AGG (PENNY/vzbv), das VG Köln zu fehlerhaft erlassenen Tarifstellen für Abschleppkosten in NRW, das OLG Zweibrücken zur Abgrenzung von Reiseabbruch und Reiseunterbrechung bei einer Corona-Quarantäne auf einer Kreuzfahrt sowie das LG Itzehoe zu einer spontanen Offenbarungsobliegenheit des Versicherungsnehmers im Brandfall.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Gastbeiträge zu Examensthemen bei Kurzerklärt
Mit „Kurzerklärt – Gastbeitrag“ starten wir ein neues Format, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung zu konkreten juristischen Fragestellungen selbst erklären – verständlich, strukturiert und examensorientiert.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht einzelne Aufsätze, sondern zentrale Ideen, Probleme und Lösungsansätze, die die juristische Diskussion prägen.Das Besondere an diesem Format: Keine Interviews, keine Gespräche – sondern klare Monologe im Kurzerklärt-Stil Ein konkretes juristisches Problem wird aus wissenschaftlicher Perspektive eingeordnet Komplexe Zusammenhänge werden verständlich und strukturiert aufbereitet Direkter Bezug zu Klausuren, Examenswissen und PraxisfragenDie Beiträge zeigen euch, wie juristische Forschung denkt, argumentiert und Probleme löst – und machen genau diese Perspektive für euer Studium nutzbar.Damit schlagen wir eine Brücke zwischen universitärer Forschung und juristischer Ausbildung.👉 Wissenschaft verständlich erklärt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Klausurkonstellationen zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht | Zusatzverantwortlichkeit | Legalisierungswirkung einer Genehmigung | Klausuraufbau
Klausurkonstellationen zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht | Zusatzverantwortlichkeit | Legalisierungswirkung einer Genehmigung | KlausuraufbauUnser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertFolgenbeschreibung:In dieser Folge nehmen wir die Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht aus der Klausursteller-Perspektive in den Blick. Welche Konstellationen begegnen euch in der Prüfung – und wie erkennt ihr sie? Zwei klassische Klausursituationen werden systematisch aufbereitet.Die erste Konstellation behandelt die Zusatzverantwortlichkeit: Neben der Verhaltensverantwortlichkeit der unmittelbar handelnden Person können bei einem Nähe- oder Abhängigkeitsverhältnis auch Dritte in Anspruch genommen werden – etwa Aufsichtspflichtige (Eltern, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte) oder Geschäftsherren für ihre Verrichtungsgehilfen.Die zweite Konstellation betrifft die Legalisierungswirkung einer Genehmigung: Wer rechtmäßig von einem ihm zugewiesenen Recht Gebrauch macht – auf Grundlage eines Verwaltungsakts, eines Gerichtsurteils oder eines Grundrechts –, scheidet als Verhaltensverantwortlicher aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Recht Aktuell: Klausurenfokus
Info: KlausurenfokusSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR244 Strafrecht AT | Überblick | Fahrlässigkeitsdelikte | Vorsätzliches Begehungsdelikt
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns dem Fahrlässigkeitsdelikt als Gegenstück zum vorsätzlichen Begehungsdelikt: Wann handelt ein Täter fahrlässig, welche Erscheinungsformen der Fahrlässigkeit gibt es und wie wird das Fahrlässigkeitsdelikt in der Klausur sauber geprüft?Themen dieser FolgeGrundentscheidung des Gesetzgebers: Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (§ 15 StGB); Vergleich der Strafrahmen §§ 223, 229 StGBAbgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit: Die drei Vorsatzformen (dolus directus 1. und 2. Grades, dolus eventualis) und ihre Abgrenzung zur bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit sowie zur LeichtfertigkeitPrüfungsschema des Fahrlässigkeitsdelikts: Tatbestand: Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit, objektive Zurechnung (Schutzzweckzusammenhang, Pflichtwidrigkeitszusammenhang/rechtmäßiges Alternativverhalten, eigenverantwortliche Selbstgefährdung)RechtswidrigkeitSchuld: subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und subjektive Vorhersehbarkeit (individuelle Fahrlässigkeit)Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR119 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die Gestaltungsrechte: Was sie sind, warum das Gesetz sie vorsieht und wie du sie in der Klausur sauber einordnest – mit besonderem Fokus auf einen häufigen dogmatischen Fehler, der in Klausuren und mündlichen Prüfungen immer wieder gemacht wird.Themen dieser FolgeBegriff und Grundidee: Gestaltungsrechte als einseitige Rechtsmacht zur Veränderung der Rechtslage ohne Zustimmung des anderen TeilsSinn und Funktion: Warum das Gesetz einer Partei ausnahmsweise diese starke Stellung einräumtGesetzliche vs. vertragliche Gestaltungsrechte (vgl. § 346 Abs. 1 BGB)Klausursicherer Dreischritt: Bestehen – wirksame Ausübung – RechtsfolgeEntstehen des Gestaltungsrechts: gesetzliche Voraussetzungen (z. B. §§ 437, 323 BGB) vs. wirksame VereinbarungFortbestehen: Gestaltungsrechte verjähren grundsätzlich nicht (§ 194 Abs. 1 BGB) – aber Ausschlussfristen (z. B. §§ 121, 124, 144, 218 Abs. 1 BGB) können ihrer Ausübung entgegenstehenSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR141 Polizei- und Ordnungsrecht | Problemfälle der Zustandsverantwortlichkeit
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir die Zustandsverantwortlichkeit anhand von drei Problemfeldern, die in Klausuren und Prüfungsgesprächen regelmäßig auftauchen: atypische Risiken und die verfassungsrechtliche Opfergrenze, Übereignung, Dereliktion und Insolvenz sowie die sog. latente Gefahr.Problemfall 1: Zustandsverantwortlichkeit bei atypischen Risiken – h.M. bejaht Zustandsverantwortlichkeit auch hier; Einschränkungen sind keine Frage der Verantwortlichkeit, sondern des Ermessens (Verhältnismäßigkeit, Störerauswahl)Problemfall 2: Zustandsverantwortlichkeit bei Übereignung – Grundsatz: Übergang der Verantwortlichkeit auf den neuen Eigentümer; Ausnahme bei sittenwidriger Umgehung (§ 138 BGB); Dereliktion und die Auffangregelung des Landesrechts (z. B. § 5 Abs. 3 POG RLP); Insolvenz: Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO)Problemfall 3: Latente Gefahr – kein eigenständiger Gefahrbegriff, sondern ein Kausalitätsproblem; solange die Gefahr latent ist, kein polizeiliches Einschreiten möglich; Abgrenzung zum Bau- und ImmissionsschutzrechtSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA097 OLG Hamm zum Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (BGB AT) | BVerwG mit einem Abschleppfall (Verwaltungsrecht) | VG Gelsenkirchen zu Mindestbeförderungsentgelten (Verwaltungsrecht) | LSG Sachsen-Anhalt zu Leistungskürzungen nach dem AsylbLG (Verwalt
Entscheidungen im ÜberblickBayObLG, Beschluss vom 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 Brandstiftung in Arrestzelle als schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGBOVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2026 – 8 LA 8/26 Keine Besorgnis der Befangenheit bei OVG-Richterin trotz Ex-Ehemann als VorinstanzrichterAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 E-Roller-Trunkenheitsfahrt (0,82 ‰) begründet keine charakterliche Ungeeignetheit für Pkw-FührerscheinBayObLG, Beschluss vom 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche trotz kurzzeitiger AusfahrtssperrungAG Marl, Urteil vom 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 Schal und Mütze bei Gegendemonstration kein Verstoß gegen VermummungsverbotOLG Dresden, Beschluss vom 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 Parkrempler begründet nicht ohne weiteres Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGBOLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 – 12 U 138/25 Zurückbehaltungsrecht am gesamten Werklohn wegen Anspruch auf RechnungsberichtigungBVerwG, Beschluss vom 10.03.2026 – 3 AV 1.26 Abschleppkosten nach Unfallbitte an Polizei sind privatrechtliche StreitigkeitVG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 – 7 L 141/26 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Essen zu unbestimmtLSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.02.2026 – L 9 AY 28/26 B ER Einreise zur medizinischen Behandlung rechtfertigt Leistungskürzung nach AsylbLGSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR140 Polizei- und Ordnungsrecht | Zustandsverantwortlichkeit
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge behandeln wir die Zustandsverantwortlichkeit. Du erfährst, wer zustandsverantwortlich ist, warum das Gesetz diese Verantwortlichkeit anordnet und wie du sie in der Klausur sauber prüfst – inklusive eines Übungsfalls.Themen dieser FolgeAbgrenzung zur VerhaltensverantwortlichkeitLegitimationsgrundlage der Zustandsverantwortlichkeit: Sachherrschaft als RisikosphäreDie drei Adressatengruppen: Gewalthaber, Eigentümer, anderer Berechtigter (z. B. § 5 Abs. 2 POG RLP)Kausalität bei der Zustandsverantwortlichkeit: h.M. wendet die Theorie der unmittelbaren Verursachung anPrüfungsreihenfolge und klausurtaktische HinweiseÜbungsfall: Umstürzender KastanienbaumSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR243 Strafrecht AT | Überblick | Vorsätzliches Begehungsdelikt | Versuch
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge kehren wir zurück zu den Grundlagen des Strafrechts AT und beleuchten zwei zentrale Prüfungsschemata im direkten Vergleich: das vorsätzliche Begehungsdelikt und den Versuch. Der Unterschied zwischen beiden liegt im Erfolgseintritt – und dieser Unterschied spiegelt sich konsequent im Aufbau wider.Beim vorsätzlichen Begehungsdelikt folgt die Prüfung dem klassischen Dreischritt: Tatbestand (objektiver und subjektiver TB), Rechtswidrigkeit und Schuld. Am Beispiel der Körperverletzung (§ 223 StGB) wird der Aufbau mit Definitionen und Subsumtion durchgearbeitet.Beim Versuch beginnt die Prüfung mit einer Vorprüfung: Nichtvollendung der Tat und Versuchsstrafbarkeit nach §§ 23 I, 12 StGB. Im Tatbestand kommt es auf den Tatentschluss (subjektiver TB zuerst) und das unmittelbare Ansetzen (§ 22 StGB) an – geprüft aus der Perspektive des Täters. Abgeschlossen wird die Versuchsprüfung stets mit dem Rücktritt (§ 24 StGB) als persönlichem Strafaufhebungsgrund.Zur Sprache kommen außerdem: der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), die Mindestfreiheitsstrafe nach § 38 StGB sowie die Rücktrittsvoraussetzungen beim beendeten und unbeendeten Versuch.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR118 Klausurenfolge zu Onlinebewertungen und Rechtsfolgen beim Nichterscheinen bei Tischreservierung | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:Themen dieser Folge:Sachverhalt: Restaurantreservierung, No-Show, OnlinebewertungsplattformAufbauhinweis: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtAnspruch aus Bewirtungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGBRechtsbindungswille als Teil des objektiven Tatbestands der WillenserklärungAuslegung nach §§ 133, 157 BGBInvitatio ad offerendum vs. verbindliche ReservierungVorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBCulpa in contrahendo (c.i.c.): Pflichtverletzung durch unterlassene StornierungPrivatautonomie und Grenzen beim Abbruch von VertragsverhandlungenVertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB – Vermutungsregel erkennen und benennenVertrauensschaden: vergebliche Aufwendungen und entgangener GewinnKlausurtipp: Merkhilfe zur Pflichtverletzung bei der c.i.c.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur Id
Themen dieser Folge1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 | Befangenheit: Geschiedener Ehemann als Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein Ablehnungsgesuch stellen. 3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 | Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei E-Roller-Fahrten nicht.4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 | Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 | Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 | § 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR242 Strafrecht Allgemeiner Teil | Überblick | Deliktsaufbau
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge kehren wir zurück zu den absoluten Grundlagen des Strafrechts: dem Allgemeinen Teil (AT) des StGB und dem Deliktsaufbau. Wer im Strafrecht sicher auftreten will, muss dieses Schema nicht nur kennen, sondern blind beherrschen.Themen dieser Folge:Aufbau des StGB: Allgemeiner Teil (§§ 1 ff.) und Besonderer Teil (ab § 80) – und warum der AT als Wegweiser für alle Straftatbestände des BT funktioniertDas Grundschema des Deliktsaufbaus: Tatbestand (objektiv/subjektiv) – Rechtswidrigkeit – Schuld – StrafzumessungObjektiver Tatbestand am Beispiel der Körperverletzung (§ 223 StGB): Definition der körperlichen Misshandlung, GesundheitsschädigungSubjektiver Tatbestand: Vorsatz, dolus eventualisWo der AT ins Spiel kommt: Unterlassen (§ 13), Versuch (§§ 22 f.), Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 ff.), Irrtümer (§§ 16, 17)Rechtswidrigkeit: Notwehr (§ 32), Rechtfertigender Notstand (§ 34), EinwilligungSchuld: Schuldunfähigkeit (§§ 19, 20), Verbotsirrtum (§ 17), Entschuldigungsgründe (§§ 33, 35)Praktischer Tipp: AT-Inhaltsverzeichnis als Orientierungshilfe beim KlausuraufbauSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR117 Klausurenfolge zu Onlinebewertungen und Rechtsfolgen beim Nichterscheinen bei Tischreservierung | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:Themen dieser Folge:Sachverhalt: Restaurantreservierung, No-Show, OnlinebewertungsplattformAufbauhinweis: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtAnspruch aus Bewirtungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGBRechtsbindungswille als Teil des objektiven Tatbestands der WillenserklärungAuslegung nach §§ 133, 157 BGBInvitatio ad offerendum vs. verbindliche ReservierungVorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBCulpa in contrahendo (c.i.c.): Pflichtverletzung durch unterlassene StornierungPrivatautonomie und Grenzen beim Abbruch von VertragsverhandlungenVertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB – Vermutungsregel erkennen und benennenVertrauensschaden: vergebliche Aufwendungen und entgangener GewinnKlausurtipp: Merkhilfe zur Pflichtverletzung bei der c.i.c.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA095 OLG Celle zum gutgläubigen Erwerb (Sachenrecht) | VG Darmstadt zur Liebesbeziehung einer JVA-Beamtin (Beamtenrecht) | VG Oldenburg zu Parkentgelten am Strand (Verwaltungsrecht) | VG Bremen zu Turban als Polizeiuniform (Verwaltungsrecht) | VG Aachen
Die Fälle im Überblick:1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25 Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt. Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in Verfügungsberechtigung des Händlers.2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig. Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24 Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine verkappte Strandgebühr.4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26 Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2 BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung, nicht religiöse Kleidungsstücke.5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25 Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im 100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf". Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24 Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR241 Aktuelle Rechtsprechung zur fahrlässige Tötung durch Überlassung einer Schusswaffe an einen Nichtberechtigten | HOHE EXAMENSRELEVANZ
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:BGH (4. Strafsenat), Beschluss vom 03.12.2025 – 4 StR 331/25Ein Waffenhändler überlässt einem Kunden ohne Waffenbesitzkarte eine erlaubnispflichtige Pistole – in der gemeinsamen Erwartung, die Erlaubnis werde zeitnah erteilt. Monate später erschießt der Käufer seine Lebensgefährtin mit der Waffe. Das LG Münster verurteilte den Waffenhändler u.a. wegen fahrlässiger Tötung; der BGH hob das Urteil auf.Kern der Entscheidung ist die subjektive Vorhersehbarkeit: Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Verstoß gegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG) war unproblematisch. Der BGH beanstandet jedoch den pauschalen Ansatz des LG, wonach jeder, der eine Waffe einem Nichtberechtigten überlasse, generell mit späterem Missbrauch bis zur Tötung rechnen müsse. Erforderlich ist stets ein Bezug zur konkreten Tatsituation: Der Täter muss nach seinen individuellen Kenntnissen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremd- oder Selbstgefährdung gekannt haben oder kennen müssen – etwa eine bereits verweigerte Erlaubnis oder Negativumstände i.S.d. § 6 Abs. 1 WaffG. Da dem Angeklagten weder die Vorstrafe des Käufers noch dessen konfliktbelastete Partnerschaft bekannt waren, reichten die Feststellungen nicht aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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586
ZR116 Klausurfolge zu Tierhalterhaftung und § 823 Abs. 2 BGB mit fremdem Schutzgesetz | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:In Teil 2 unserer Klausurbesprechung geht es ans Eingemachte: Wir arbeiten uns gemeinsam durch die vollständige Prüfung des § 823 Abs. 2 BGB und schauen uns dabei an, wie das OLG Nürnberg den Fall gelöst hat – und was das für eure Klausur bedeutet.Den Schwerpunkt bilden drei klassische Klausurprobleme: Erstens die Frage, ob die Anlagenvorschriften der Bayerischen Schlösserverwaltung – konkret die Anleinpflicht für Hunde im Hofgarten Ansbach – ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sein können. Zweitens zeigen wir nochmals den entscheidenden Unterschied zwischen § 823 Abs. 1 und Abs. 2 beim Bezugspunkt des Verschuldens. Und drittens nehmen wir uns ausführlich das Mitverschulden nach § 254 BGB vor – und erklären, warum das OLG das vom Landgericht angenommene Mitverschulden von 80 % vollständig verneint hat.Außerdem: Was bedeutet der Herausforderungsgedanke bei der Kausalitätsprüfung? Warum ist beim Mitverschulden zwingend die ex-ante-Perspektive maßgeblich? Und was hat es mit dem Grundsatz „Der Schädiger muss sein Opfer nehmen, wie er es antrifft" auf sich? All das betten wir in den klassischen Vierschritt als Klausurtechnik einSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR139 Polizei- und Ordnungsrecht | Kioskbetreiber-Urteil | Zweckveranlasser
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schauen wir uns den Zweckveranlasser in der Praxis an – anhand des bekannten Karnevalsurteils des OVG Münster vom 9. Februar 2012. Das Urteil ist in der Literatur umstritten, eignet sich aber hervorragend, um zu verstehen, wie Gerichte diese schwierige Fallgruppe subsumieren und argumentativ einhegen.Ihr erfahrt,warum die Verantwortlichkeitsregelungen im Polizeirecht nicht nur bestimmen, wann die Behörde eingreifen darf, sondern vor allem wen sie in Anspruch nehmen darf,wie das OVG Münster den Kläger als Zweckveranlasser qualifiziert – obwohl er das störende Verhalten seiner Kunden gar nicht bezweckt hat,warum das Gericht statt auf den subjektiven Zweck auf die objektive Vorhersehbarkeit des Geschehensablaufs abstellt – und warum genau das in der Literatur kritisch gesehen wird,was ihr aus der Argumentationsstruktur des Urteils für eure eigene Subsumtion in der Klausur mitnehmen könnt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA094 OLG Oldenburg zu Mängeln beim Reitsand (Werkvertragsrecht) | VG Kassel zu unzulässiger Nutzung Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungsleistungen (Hochschulrecht) | AG München zur Mitschuld durch Falschparken (Haftungsrecht) | OLG Frankfur
Besprochene Entscheidungen:1. Oberlandesgericht Oldenburg – Reitsand ohne Trittfestigkeit ist mangelhaftBeschluss vom 16.10.2025 – 9 U 22/25Zivilrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht)"Durchaus nutzbar" mit Einschränkungen genügt nichtTrittfestigkeit ist für Reitsportbetrieb essenziellRechtskräftig2. Verwaltungsgericht Kassel – Unerlaubte KI-Nutzung bei PrüfungenUrteile vom 25.02.2026 – 7. KammerVerwaltungsrecht (Hochschulrecht, Prüfungsrecht)Nichtbestehen und Ausschluss von Wiederholung rechtmäßigVerallgemeinerungsfähige Regeln zu KI-Nutzung aufgestelltNicht rechtskräftig, Berufung zugelassen3. Amtsgericht München – Parken in DurchfahrtUrteil vom 12.02.2026 – 344 C 8946/25Verkehrsrecht (Haftungsrecht)20% Mithaftung wegen verkehrsbehindernder ParkweiseBetriebsgefahr auch bei stehendem FahrzeugRechtskraft unbekannt4. Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Umfallendes Pony keine TiergefahrHinweisbeschluss vom 29.01.2026 – 3 U 127/25Zivilrecht (Tierhalterhaftung)Umfallen während Sterbeprozess nur Schwerkraft, keine TiergefahrKeine tierische Eigenwilligkeit mehr vorhandenRechtskräftig (Berufung zurückgenommen)5. Oberlandesgericht Hamm – Mountainbike-Flow-Trail-HaftungUrteil vom 27.02.2026 – 7 U 47/25Zivilrecht (Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht)Unklare Streckenführung erhöht Gefahrenpotential unzulässig50% Mitverschulden bei erstmaliger NutzungRechtskräftigSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR240 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 4
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schließen wir unsere Reihe zur zwangsweisen Entsperrung eines biometrisch gesicherten Smartphones ab – und schauen uns an, wie der BGH die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Maßnahme im Einzelnen ausfüllt.Nachdem wir in den vorangegangenen Folgen die Rechtsgrundlagen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme besprochen haben, geht es heute um das entscheidende Zusammenspiel von § 81b Abs. 1 StPO, § 110 StPO und §§ 94 ff. StPO – und darum, warum der BGH keine spezielle Ermächtigungsgrundlage für erforderlich hält.Ihr erfahrt,warum der BGH § 81b Abs. 1 StPO nur für den eigentlichen Entsperrvorgang heranzieht – und welche Normen die nachgelagerten Schritte abdecken,wie das Drei-Stufen-Modell des BGH – Entsperren, Sichten, Beschlagnahmen – in der Praxis funktioniert,warum trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG keine eigene Spezialermächtigung verlangt wird,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR138 Polizei- und Ordnungsrecht | Verhaltensverantwortlichkeit | Ausnahme: Zweckveranlasser
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute beschäftigen wir uns mit einer der umstrittensten Figuren des Polizei- und Ordnungsrechts: dem Zweckveranlasser als vermeintlichem Ausnahmefall zur Verhaltensverantwortlichkeit.Ausgangspunkt ist die Grundregel der unmittelbaren Verursachung: Verhaltensverantwortlicher ist, wer eine Gefahr unmittelbar verursacht. Doch was gilt, wenn jemand durch sein Verhalten eine Situation herbeiführt, in der typischerweise von einem Dritten eine Gefahr ausgeht? Genau hier setzt die Konstruktion des Zweckveranlassers an – und genau hier beginnen die Probleme.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR115 Klausurfolge zu Tierhalterhaftung und § 823 Abs. 2 BGB mit fremdem Schutzgesetz | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneThemen dieser Folge:Sachverhalt: Hofgarten Ansbach, unangeleineter Chihuahua, hochschwangere KlägerinKlausurtechnik: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtSperrwirkung des Deliktsrechts (EBV, Amtshaftung) – kurze EinführungAbgrenzung § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: unterschiedliche Bezugspunkte beim VerschuldenWas bedeutet „kein Verschulden hinsichtlich der Rechtsgutsverletzung" im Bearbeitervermerk?§ 833 S. 1 BGB: Luxustier vs. Nutztier, Gefährdungshaftung, ExkulpationsmöglichkeitVollständiges Prüfungsschema der TierhalterhaftungZurechnung mittelbarer Schäden (Fluchtreaktion als Verwirklichung der TiergefahrSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR137 Polizei- und Ordnungsrecht | Verantwortlichkeit | Verhaltensverantwortlichkeit | Basics | Theorie der unmittelbaren Verursachung
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht – der zentralen Form der Polizeipflicht und einem der examensrelevantesten Prüfungspunkte im gesamten Bereich der materiellen Rechtmäßigkeit.Ihr erfahrt,warum im Polizeirecht weder die Äquivalenztheorie noch die Adäquanztheorie gilt – und was stattdessen maßgeblich ist,weshalb grundsätzlich jede Person Verhaltensverantwortliche sein kann, ganz ohne Rücksicht auf Einsichtsfähigkeit oder besondere Kompetenzen,warum Verschulden auf der Primärebene keine Rolle spielt – und wann subjektive Elemente doch relevant werden,und wie ihr die klausurrelevanten Konstellationen – von der Legalisierungswirkung über den Anscheinsstörer bis zur Zusatzverantwortlichkeit – sauber voneinander abgrenzt.Am Ende gibt es einen ersten Ausblick auf die nächste Folge: den Zweckveranlasser als besondere Unterform der Verhaltensverantwortlichkeit.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA093 OLG Düsseldorf zur corona-bedingter Flugannullierung (Reisevertragsrecht) | OVG Lüneburg zu polizeilichen Schmerzgriffen (Verwaltungsrecht) | BGH zur fahrlässigen Tötung durch Waffenverkauf (Strafrecht) | OLG Saarbrücken zur Besorgnis der Befangenhe
Besprochene Entscheidungen:1. Oberlandesgericht Düsseldorf – Anspruch auf spätere Beförderung bei Corona-FlugannullierungUrteil vom 04.03.2026 – 18. ZivilsenatZivilrecht (Reiserecht, Fluggastrechte)Ersatzbeförderung muss nicht sofort gefordert werdenDreijährige Verjährungsfrist gilt, EuGH-Rechtsprechung bestätigtRechtskraft unbekannt2. Oberverwaltungsgericht Lüneburg – Polizeiliche Schmerzgriffe als unmittelbarer ZwangBeschluss vom 26.02.2026 – 14 LA 8/25Verwaltungsrecht (Polizeirecht), VersammlungsrechtNervendrucktechniken wirken unmittelbar, nicht nur über AngstKeine grundsätzliche Unverhältnismäßigkeit von SchmerzgriffenRechtskräftig3. Bundesgerichtshof – Waffenverkauf ohne Voraussicht auf spätere TötungBeschluss vom 03.12.2025 – 4 StR 331/25Strafrecht (fahrlässige Tötung, Waffenrecht)Allgemeine Gefahr genügt nicht für fahrlässige TötungKonkrete Vorhersehbarkeit der Tat erforderlichZurückverweisung an LG Münster4. Oberlandesgericht Saarbrücken – Befangenheit bei Richtertochter als ReferendarinBeschluss vom 25.02.2026 – 3 U 50/25Zivilprozessrecht (Befangenheit)Minijob der Richtertochter bei Prozesspartei rechtfertigt AblehnungKeine herausragende Stellung erforderlichRechtskraft unbekannt5. Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Hotelzimmeranfrage ohne PreisangabeUrteil vom 11.02.2026 – 9 U 107/24Zivilrecht (Mietrecht, Beherbergungsvertrag)Anfrage ohne Preis ist keine rechtsverbindliche WillenserklärungPreis ist wesentliches Element eines AngebotsRechtskraft unbekannt, Revision nicht zugelassenSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR239 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 3
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess."Folgenbeschreibung: Ist § 81b Abs. 1 StPO wirklich eine tragfähige Rechtsgrundlage für das zwangsweise Entsperren eines Smartphones per Fingerauflegen? Diese Folge wirft einen kritischen Blick auf die Argumentation des BGH. Die Literatur bezweifelt das: Beim Entsperren werden gerade keine Fingerabdrücke aufgenommen, die den Ermittlungsbehörden verbleiben – der Vorgang ist rein temporär. Und § 81b zielt auf erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung, nicht auf Entschlüsselung. Der BGH hält dagegen: Die Norm ist technikoffen formuliert, das Fingerauflegen sei jedenfalls eine „ähnliche Maßnahme", und Alt. 1 – „Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens" – sei nicht auf den Erkennungsdienst beschränkt. Das Entsperren ist danach lediglich vorbereitende Annexmaßnahme zur Datensichtung nach § 110 StPO. Pro und Contra bleiben überzeugend – der Streit ist noch nicht ausgestanden. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR136 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Sonderfälle: Die Stadionverbot-Entscheidung
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge schließen wir den Dreiteiler zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ab und widmen uns einer der dogmatisch spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: dem Stadionverbot-Beschluss vom 11. April 2018.Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in rein privatrechtlichen Konstellationen Wirkung entfalten kann – konkret beim bundesweiten Stadionverbot durch einen Fußballverein.Ausgehend vom Sachverhalt rund um ein präventives Stadionverbot nach gewalttätigen Fan-Auseinandersetzungen klärt das BVerfG grundlegend:– warum Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) im Privatrechtsverhältnis keine mittelbare Drittwirkung entfaltet – weshalb Art. 3 Abs. 1 GG hier das maßgebliche Grundrecht ist – unter welchen engen Voraussetzungen der Gleichheitssatz auf privatrechtliche Hausrechtsentscheidungen ausstrahltSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR135 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Sonderfälle: Die Fraport-Entscheidung
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute besprechen wir eine der bedeutendsten und zugleich umstrittensten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsbindung privater Unternehmen: das Fraport-Urteil vom 22. Februar 2011 (BVerfGE 128, 226).In dieser Folge knüpfen wir an die Grundlagen der mittelbaren Drittwirkung aus ÖR 134 an und fragen: Was gilt, wenn der Staat mit privaten Anteilseignern in einem Unternehmen zusammenwirkt – und dieses Unternehmen einem Bürger die Ausübung seiner Grundrechte verbietet?Quellenhinweise:BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 – 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – LüthBVerfG, Urt. v. 22.2.2011 – 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 – FraportBVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 – 1 BvR 3080/09, BVerfGE 148, 267 – StadionverbotDreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Vorb. Rn. 108 ff., 110 ff. (zur Ausstrahlungswirkung und Drittwirkung)Dreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Art. 1 Rn. 40 ff. (zur Grundrechtsbindung Privater)Huber/Voßkuhle, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 1 Rn. 63 ff. (zur mittelbaren Drittwirkung und praktischen Konkordanz)Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA092 VG Köln zur verfassungsschutzrechtlichen Einschätzung der AFD (Verwaltungsrecht) | OLG Saarbrücken zu verlorenem Nabelschnurblut als Schaden (Schadensrecht) | VG Bayreuth zu Anhörung bei Taubstummheit (Verwaltungsrecht) | OLG Stuttgart zur Geldwäsch
Besprochene Entscheidungen:1. Verwaltungsgericht Köln – Verfassungsschutzrechtliche Einstufung der AfDBeschluss vom 26.02.2026 – 13 L 1109/25Verwaltungsrecht (Verfassungsschutzrecht), StaatsrechtBfV darf AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufenStarker Verdacht bleibt bestehen, aber keine beherrschende Prägung der Gesamtpartei2. Oberlandesgericht Saarbrücken – Feststellungsklage wegen verlorenen NabelschnurblutsUrteil vom 03.12.2025 – 1 U 22/24Zivilrecht (Schadensrecht, Medizinrecht), ZivilprozessrechtFeststellungsklage unzulässig bei fehlendem konkretem SchadensszenarioAllgemeines Lebensrisiko genügt nicht für Feststellungsinteresse3. Verwaltungsgericht Bayreuth – Persönliche Anhörung bei TaubstummheitBeschluss vom 11.07.2025 – B 8 S 25.31250Verwaltungsrecht (Asylverfahrensrecht), VerwaltungsverfahrensrechtPersönliche Anhörung auch bei taubstummer Asylbewerberin erforderlichPostalischer Fragebogen genügt nicht – schriftliche Anhörung vor Ort möglich4. Oberlandesgericht Stuttgart – Geldwäsche bei polizeilich überwachtem BriefkastenUrteil vom 06.11.2025 – 1 ORs 16 SRs 253/25Strafrecht (Geldwäsche, Betrug)Kein vollendetes Verwahren ohne tatsächliche SachherrschaftSchuldspruchänderung von versuchter Geldwäsche auf Beihilfe zum Betrug5. Oberlandesgericht Nürnberg – Anleinpflicht und Hundehalter-HaftungUrteil vom 13.02.2026 – 13 U 1961/24Zivilrecht (Haftungsrecht, Tierhalterhaftung)Anleinpflicht ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGBKein Mitverschulden bei Flucht vor unangeleintem HundSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR238 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung: Darf die Polizei einen Beschuldigten zwingen, sein Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren? Der BGH bejaht das – und stützt sich dabei auf eine Kombination aus § 81b StPO (erkennungsdienstliche Maßnahmen) und §§ 94 ff. StPO (Sicherstellung). Entscheidend ist dabei die klare Trennung: Die Entsperrung selbst, die anschließende Datensichtung nach § 110 StPO und eine etwaige Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 StPO sind drei eigenständige Schritte mit jeweils eigener Rechtsgrundlage. Der nemo-tenetur-Grundsatz steht dem nicht entgegen – passives Erdulden ist kein aktives Mitwirken. Voraussetzung bleibt aber stets eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die gerade auch auf das Auffinden von Mobiltelefonen gerichtet ist. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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573
ÖR134 Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Grundlagen
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:Grundrechte schützen vor dem Staat – so steht es in Art. 1 Abs. 3 GG und so lernt man es von Anfang an. Aber was passiert, wenn nicht der Staat handelt, sondern ein Arbeitgeber kündigt, ein Vermieter diskriminiert oder ein privater Veranstalter Hausverbote erteilt?In dieser Folge erklären wir die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte von Grund auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Grundrechte im Privatrecht wirksam werden, obwohl Private selbst nicht unmittelbar an sie gebunden sind.Themen:– das Ausgangsproblem der Grundrechtskollision zwischen Privaten – die Grundrechte als objektive Wertordnung – die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht – die Rolle der Generalklauseln (z. B. §§ 138, 242, 626 BGB) – der Mechanismus der mittelbaren Drittwirkung – die Abgrenzung zur unmittelbaren Drittwirkung – der Perspektivwechsel von Eingriffsabwehr zur praktischen Konkordanz – die Prüfungsmaßstäbe und die Kontrollfunktion der Fachgerichte und des BundesverfassungsgerichtsDie Folge ist als Grundlagenfolge konzipiert und liefert genau das, was ihr für Klausur, Hausarbeit und Examen als gedankliche Karteikarte braucht.👉 In der nächsten Folge geht es weiter mit der Rechtsprechung: Lüth, Stadionverbot, Fraport – und der Frage, ob die klassische Drittwirkungslehre noch zeitgemäß ist.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR114 Aktuelle Rechtsprechung zum virtuellen Hausrecht | Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten | Nutzungsbedinungen bei Facebook | AGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:In dieser Folge schauen wir uns eine der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre an – und eine, die für euch im Examen hochrelevant ist: Der BGH hat am 29. Juli 2021 entschieden, unter welchen Bedingungen ein soziales Netzwerk Beiträge löschen und Nutzerkonten sperren darf.Eine Nutzerin hatte auf Facebook einen Kommentar zu islamischer Einwanderung und Kriminalität gepostet. Facebook löschte den Beitrag wegen angeblicher „Hassrede" und sperrte ihr Konto für 30 Tage. Der BGH gab der Klägerin recht – nicht weil der Kommentar keine Hassrede war, sondern weil die Nutzungsbedingungen von Facebook selbst unwirksam waren.In dieser Folge klären wir: – Wie neue AGB wirksam in einen bestehenden Vertrag einbezogen werden (§ 305 Abs. 2 BGB) – Warum § 138 BGB hier nicht weiterhilft – und was die Klägerin stattdessen hätte tun können (§ 123 BGB) – Was mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet – und warum sie kein Alles-oder-Nichts ist – Warum Facebook zwar eigene Kommunikationsstandards aufstellen darf – aber nicht ohne Verfahren – Welche konkreten Anforderungen der BGH an AGB-Klauseln stellt, die Löschung und Sperrung ermöglichen – Wie sich Freischaltungs- und Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ergebenZum Nachlesen: Urteil: BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 Aufsatz: Schrader, Virtuelles Hausrecht in einem sozialen Netzwerk, JA 2022, 422Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR133 Aktuelle Rechtsprechung zum Versammlungsrecht | Gemeinsames Beten als Versammlung | HOHE EXAMENSRELEVANZ
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung: Kann gemeinsames Beten vor einer geschlossenen Moschee eine Versammlung im Sinne von Art. 8 GG sein? Das VG Frankfurt sagt: ja – und der VGH Kassel bestätigt es. Der Fall um die Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim gibt uns die Gelegenheit, den Versammlungsbegriff von Grund auf aufzurollen: vom Brokdorf-Beschluss über die Gesamtgepräge-Prüfung des BVerwG bis zur Frage, ob die Behörde überhaupt per Verwaltungsakt feststellen darf, dass eine Veranstaltung kein Grundrechtsschutz genießt. Quellenhinweise:VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.02.2026 – 5 L 661/26.F, VGH Kassel, Beschl. v. 18.02.2026 – 8 B 406/26Stelkens/Baur, Großveranstaltungen in der Kommune, JURA 2025, Heft 5, S. 530 - 539 BVerwG, Urt. v. 27.11.2024 – 6 C 4.23, BVerwGE 184, 58 (Drei-Schritt-Prüfung Gesamtgepräge)BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, BVerfGE 69, 315 (Brokdorf-Beschluss)BVerfG, Beschl. v. 12.07.2001 – 1 BvQ 28/01, NJW 2001, 2459 (Zweifelsregel)Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR132 Bettelverbote im Verwaltungsrecht | Allgemeinverfügung - Rechtsverordnung | Gefahrenabwehrrecht
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute knüpfen wir an unsere letzte Folge zum VG Düsseldorf an und schauen uns Bettelverbote im Verwaltungsrecht systematisch an. Ausgehend vom konkreten Fall gehen wir der Frage nach: Auf welchen Rechtsgrundlagen können Kommunen Betteln überhaupt regulieren – und wo liegen die Grenzen?Ihr erfahrt,warum Betteln an sich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und pauschale Bettelverbote rechtswidrig sind,wo die Grenze zwischen Allgemeinverfügung und Verordnung verläuft – und warum die Handlungsform bei Bettelverboten ein eigenständiger Prüfungspunkt ist,warum die Abgrenzung von stillem, aktivem und aggressivem Betteln fast zwangsläufig Bestimmtheitsprobleme nach § 37 I VwVfG erzeugt,und welche Lösungsansätze rechtlich tragfähig sind – von der Einzelfallmaßnahme bis zur Frage, was die EMRK dazu sagt.Quellenhinweise:VG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.2023 – 18 L 896/23, BeckRS 2023, 12527Hebeler, Unbestimmtheit einer Allgemeinverfügung, die Betteln im öffentlichen Raum verbietet, JA 2024, 86Hecker, Rechtsfragen zu Bettelverboten, NJW 2024, 1316Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., 2023, § 35 Rn. 329Barczak, in: Lisken/Denninger/Bäcker, PolR-HdB 8. Aufl. 2026, Kap. 4 Rn. 21 f.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA091 BGH zur Eigenbedarfskündigung (Mietrecht) | BVerfG zur Verlängerung der Mietpreisbremse (Verfassungsrecht) | HOHE EXAMENSRELEVANZ! VG Frankfurt zu Versammlung vor Moschee (Versammlungsrecht)
Besprochene Entscheidungen:1. Bundesgerichtshof – Eigenbedarfskündigung nach TrennungBeschluss vom 21.01.2026 – XII ZB 142/25Familienrecht, Sachenrecht (Bruchteilsgemeinschaft)Trennung von Eheleuten begründet nicht ohne weiteres Neuregelungsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGBOLG Celle muss erneut prüfen, ob Festhalten an Vermietung an Schwiegermutter unerträglichZurückverweisung an OLG Celle2. Bundesverfassungsgericht – Verlängerung der MietpreisbremseBeschluss vom 08.01.2026 – 1 BvR 183/25Verfassungsrecht (Eigentumsgarantie), MietrechtVerlängerung der Mietpreisbremse 2020 verfassungsgemäßKein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GGVerfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen3. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Hessischer Verwaltungsgerichtshof – Religiöse Praktiken vor geschlossener MoscheeVG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.2026 – 5 L 661/26.FVGH Kassel, Beschluss vom 13.02.2026 – 8 B 406/26Verwaltungsrecht (Versammlungsrecht), VerfassungsrechtReligiöse Praktiken können Teil einer Versammlung sein, wenn sie symbolisch der öffentlichen Meinungskundgabe dienenGesamtgepräge entscheidend, im Zweifel VersammlungStadt durfte nicht für ganzes Jahr 2026 Versammlungscharakter verneinenUnanfechtbarSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Info: Quellenhinweise
Infofolge zu Quellenhinweise ab dem 19.02.2026.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR237 Aktuelle Rechtsprechung zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch und hinterlistigen Überfall gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung: In dieser Folge Kurzerklärt besprechen wir das Urteil des BGH vom 30. Januar 2025 (4 StR 243/24). Der Angeklagte ging zur Wohnung des Geschädigten, führte ein Einhandmesser mit sich und erklärte, sich entschuldigen zu wollen. Als der Geschädigte zum Handschlag ansetzte, stach der Angeklagte ihm in den Hals – akute Lebensgefahr. Trotzdem verneinte das Landgericht Dortmund den Tötungsvorsatz und verurteilte nur wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB. Wir schauen uns an, warum der BGH die Frage des Tötungsvorsatzes offenlassen konnte und stattdessen den Rücktritt vom Versuch prüft – obwohl das Landgericht diesen nur hilfsweise geprüft hatte. Dabei klären wir die Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch anhand des Rücktrittshorizonts und zeigen, welche Rolle die Reaktion des Geschädigten für das Vorstellungsbild des Täters spielt. Außerdem besprechen wir, warum das Landgericht § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB hätte prüfen müssen und warum dieser Fehler trotzdem nicht zur erfolgreichen Revision führt. Zum hinterlistigen Überfall erklären wir die Definition, die Abgrenzung zur bloßen Ausnutzung eines Überraschungsmoments und welche Vorsatzform jeweils erforderlich ist. Mit konkreten Klausurtipps zum Rücktritt, zur Nr. 3 und zur Verfahrensgeschichte. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Karteikarten | Verwaltungsakt | Definitionen
Karteikarten to Go im Verwaltungsrecht:Definitionen VerwaltungsaktSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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