EPISODE · Jun 16, 2026
Finanzamt überprüft Rentner
from Podcast der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Rentner und Pensionäre, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen mit einer Überprüfung durch das Finanzamt rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Bereits im Oktober 2011 wurde öffentlich, dass nun alle entsprechenden Informationen vorliegen. Das bedeutet: Der Fiskus weiß über sämtliche Rentenzahlungen seit 2005 Bescheid. Dazu zählen gesetzliche Altersrenten ebenso wie Betriebsrenten und Zahlungen aus privaten Versicherungen. Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen also mit Post vom Finanzamt rechnen. Hat der Fiskus nach Auswertung aller Daten festgestellt, dass Steuern gezahlt werden müssen, werden die Senioren aufgefordert, nachträglich eine Steuererklärung abzugeben. Möglicherweise sogar rückwirkend bis 2005. Betroffen sind vor allem Rentner und Pensionäre, die mehrere Renten beziehen und Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünften aufweisen. Wer nur eine gesetzliche Rente erhält, ist nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sehr wahrscheinlich nicht betroffen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät, möglichst schnell prüfen zu lassen, ob eine Steuerpflicht besteht. Ist das der Fall, sollten die notwendigen Steuererklärungen rückwirkend erstellt und eingereicht werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bereits viele Rentner dabei unterstützt. In den meisten Fällen kam dabei sogar eine Nachzahlung heraus.
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Rentner und Pensionäre, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen mit einer Überprüfung durch das Finanzamt rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Bereits im Oktober 2011 wurde öffentlich, dass nun alle entsprechenden Informationen vorliegen. Das bedeutet: Der Fiskus weiß über sämtliche Rentenzahlungen seit 2005 Bescheid. Dazu zählen gesetzliche Altersrenten ebenso wie Betriebsrenten und Zahlungen aus privaten Versicherungen. Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, müssen also mit Post vom Finanzamt rechnen. Hat der Fiskus nach Auswertung aller Daten festgestellt, dass Steuern gezahlt werden müssen, werden die Senioren aufgefordert, nachträglich eine Steuererklärung abzugeben. Möglicherweise sogar rückwirkend bis 2005. Betroffen sind vor allem Rentner und Pensionäre, die mehrere Renten beziehen und Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünften aufweisen. Wer nur eine gesetzliche Rente erhält, ist nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sehr wahrscheinlich nicht betroffen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät, möglichst schnell prüfen zu lassen, ob eine Steuerpflicht besteht. Ist das der Fall, sollten die notwendigen Steuererklärungen rückwirkend erstellt und eingereicht werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat bereits viele Rentner dabei unterstützt. In den meisten Fällen kam dabei sogar eine Nachzahlung heraus.
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